Darlehen gekündigt – wie Kreditnehmer Haus oder Auto noch retten können
Wer eine Darlehenskündigung erhält, steht oft unter erheblichem Druck. Plötzlich verlangt die Bank oder Finanzierungsgesellschaft nicht mehr nur einzelne rückständige Raten, sondern die gesamte Restschuld. Bei einer Immobilienfinanzierung kann im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung drohen. Bei einer Autofinanzierung fordert die Bank häufig die Herausgabe des Fahrzeugs. Viele Betroffene glauben dann, der Fall sei verloren. Das ist jedoch nicht immer richtig.
Rechtsanwalt Leonid Ginter, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, prüft für Kreditnehmer, ob eine Darlehenskündigung wirksam ist und welche Möglichkeiten bestehen, Haus, Wohnung oder Fahrzeug noch zu retten. „Gerade nach einer Kündigung sollte man nicht vorschnell zahlen, unterschreiben oder ein Fahrzeug herausgeben, ohne die rechtliche Lage geprüft zu haben“, erklärt Rechtsanwalt Ginter. „Oft lohnt sich ein genauer Blick in den Darlehensvertrag, die Mahnungen, Zahlungsaufstellungen und Kündigungsschreiben.“
Denn nicht jede Kündigung hält einer rechtlichen Prüfung stand. Banken und Finanzierungsgesellschaften müssen bestimmte Voraussetzungen einhalten, bevor sie ein Darlehen wirksam kündigen können. Dazu gehören insbesondere ein ausreichender Zahlungsrückstand, eine ordnungsgemäße Mahnung, klare Fristsetzungen und eine nachvollziehbare Abrechnung. Fehler bei der Berechnung der Rückstände, unklare Kostenpositionen oder bereits geleistete Nachzahlungen können entscheidend sein.
Besonders häufig betroffen sind Verbraucher, deren finanzielle Situation sich kurzfristig verschlechtert hat – etwa durch Arbeitsplatzverlust, Krankheit, Trennung, hohe Nebenkosten oder vorübergehende Liquiditätsengpässe. Nicht selten möchten Kreditnehmer die Rückstände ausgleichen und den Vertrag fortführen, erhalten aber trotzdem eine Kündigung oder eine Aufforderung zur Herausgabe des finanzierten Fahrzeugs.
Auch bei Kfz-Finanzierungen ist schnelles Handeln wichtig. Wird das Fahrzeug beruflich benötigt, kann dessen Verlust existenzielle Folgen haben. In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob die Herausgabeforderung berechtigt ist, ob die Kündigung angreifbar ist oder ob mit der Bank eine Fortsetzung des Vertrages, eine Ratenlösung oder ein Vergleich erreicht werden kann.
Bei Immobilienfinanzierungen geht es häufig um noch höhere wirtschaftliche Risiken. Drohen Kündigung, Fälligstellung, Verwertung oder Zwangsversteigerung, sollten Betroffene sofort handeln. Je früher die Unterlagen geprüft werden, desto eher lassen sich Verteidigungsmöglichkeiten, Verhandlungsspielräume oder außergerichtliche Lösungen nutzen.
Rechtsanwalt L. Ginter unterstützt Kreditnehmer bei der Prüfung von Darlehenskündigungen, Zahlungsaufstellungen, Herausgabeverlangen und Verwertungsandrohungen. Ziel ist es, unberechtigte Forderungen abzuwehren, Zeit zu gewinnen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden.
Betroffene sollten insbesondere Darlehensvertrag, Mahnungen, Kündigungsschreiben, Kontoauszüge, Zahlungsnachweise, Abrechnungen der Bank und den bisherigen Schriftverkehr sichern. Wer eine Kündigung der Bank erhalten hat, sollte nicht abwarten, sondern zeitnah rechtlichen Rat einholen.
Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Immobilienrecht, Autorecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Datenschutzrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung
Kontakt
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Leonid Ginter
Moritz-Bacharach-Str. 5
59071 Nordrhein-Westfalen – Hamm
02381-4910696
02381-4910694

http://www.gs-rechtsanwaelte.de