BaFin stärkt Rechte von Sparern bei Prämiensparverträgen

Banken m?ssen ?ber unwirksame Zinsklauseln bei Pr?miensparvertr?gen informieren

Banken m?ssen ?ber unwirksame Zinsklauseln bei Pr?miensparvertr?gen informieren. Dies hat die Bundesanstalt f?r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Allgemeinverf?gung festgelegt. Banken und Sparkassen werden verpflichtet, ihre Pr?miensparkunden ?ber unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Nach Ansicht der BaFin hat eine Vielzahl von Banken solche fehlerhaften Zinsklauseln verwendet und deswegen zu wenig Zinsen an die Sparer gezahlt. Nunmehr hat sie die BaFin verpflichtet, die Pr?miensparer dar?ber aufzukl?ren, ob dies der Fall war. Zuvor hatte es Versuche zwischen der BaFin und den Banken gegeben, eine einvernehmliche und verbraucherfreundliche L?sung zu finden, die jedoch gescheitert ist.

Die Unterrichtung der Banken an die Sparer ist binnen 12 Wochen nach Erlass der Verf?gung durchzuf?hren und muss enthalten:
– die im jeweiligen Vertrag verwendete unwirksame Zinsanpassungsklausel mit uneingeschr?nktem einseitigem Leistungsbestimmungsrecht bez?glich des Vertragszinses,
– die Erl?uterung, dass der Bundesgerichtshof diese Art von Klauseln mit Urteil vom 17.02.2004 – XI ZR 140/03 f?r unwirksam erkl?rt hat,
– die Erl?uterung, dass dadurch eine L?cke im Vertrag hinsichtlich der Zinsvereinbarung entstanden ist und zur Schlie?ung dieser L?cke entweder der Vertrag erg?nzend ausgelegt werden muss, jedoch zur Frage, wie dies zu erfolgen hat, noch keine allgemeinverbindliche gerichtliche erg?nzende Vertragsauslegung existiert, diese jedoch zu erwarten ist, oder eine individuelle Vereinbarung getroffen werden kann,
– die Erl?uterung, dass als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.02.2004 – XI ZR 140/03 von Seiten des Kreditinstituts f?r das Bestandsgesch?ft einseitig neue Zinsparameter bestimmt wurden,
– die Erl?uterung, dass aufgrund der unwirksamen Klausel unter Umst?nden Zinsen in zu geringer H?he gezahlt wurden.

Betroffen sind vor allem Vertr?ge, die zwischen den Jahren 1990 und 2010 geschlossen worden sind.

Pr?miensparer sollten Ihr Recht auf diese Information und eine m?gliche Zinsnachzahlung in Anspruch nehmen und einen spezialisierten Fachanwalt f?r Bankrecht mit der Durchsetzung ihrer Anspr?che beauftragen, r?t der deutschlandweit t?tige Rechtsanwalt und Fachanwalt f?r Bankrecht und Kapitalmarktrecht Ginter, der zahlreichen Pr?miensparern zu ihrem Recht gegen?ber Bank und Sparkasse verholfen hat.

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