Bußgeldfalle Winterreifen – Hätten Sie es gewusst? (FOTO)

Bußgeldfalle Winterreifen – Hätten Sie es gewusst? (FOTO)Berlin (ots) – Wer Winterreifen aufgezogen hat, kommt um eine Sache nicht herum:
die Auseinandersetzung mit dem Geschwindigkeitssticker. Auch wenn es für viele
wie ein Angriff auf die Persönlichkeitsrechte wirkt, möchte der Gesetzgeber,
dass unter bestimmten Umständen ein Sticker am Armaturenbrett angebracht ist.
Unter welchen Bedingungen der Geschwindigkeitsaufkleber im Auto notwendig ist,
erörtert die Coduka GmbH. Der Prozessfinanzierer hilft Verkehrsteilnehmern über
seinen Online-Service www.geblitzt.de kostenfrei, wenn Sie einen Anhörungsbogen
oder Bußgeldbescheid erhalten haben.

Wer seinen fahrbaren Untersatz von der Werkstatt mit Winterreifen ausstatten
lässt, ist vielleicht von dem auffallenden Aufkleber, der danach im Innenraum
des Fahrzeuges prangt, irritiert. Dieser kann sich mit der Aufschrift “190”,
“210” oder “240” direkt auf dem Lenkrad oder am Armaturenbrett befinden – je
nach Vorliebe der Werkstatt. Der Aufkleber muss im Fahrzeug vorhanden sein, wenn
die zugelassene Maximalgeschwindigkeit der Winterreifen unter der im
Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeit liegt. Konkret heißt das: Wenn die
Höchstgeschwindigkeit eines Autos mit 210 km/ aufgeführt ist und die
Maximalgeschwindigkeit der montierten Reifen liegt bei 190 km/h, ist der
Aufkleber im Sichtfeld des Fahrzeugführers gemäß § 36 Abs. 4 und Abs. 5 StVZO
erforderlich. Folglich darf man mit den Reifen auch nur höchstens Tempo 190
fahren. Andernfalls droht ein Bußgeld von 20 Euro. Die Aufkleber gibt es im
Reifenhandel und bei Autoteile-Discountern. Wer schneller fahren möchte,
benötigt andere Winterreifen.

Wann der Wintereinbruch kommt, weiß keiner genau. Aber spätestens, wenn
Glatteis, Schneeglätte oder -Matsch sowie Reifglätte eintreten, muss das eigene
Fahrzeug mit Winterreifen nach der Richtlinie 92/23/EWG ausgerüstet werden. Aber
das ist noch nicht alles. Reifen, die nach dem 31.12.17 hergestellt wurden,
müssen das Alpine-Symbol, auch Schneeflockensymbol genannt, aufweisen. Nicht
mehr genügend ist die M+S Kennzeichnung. Allerdings haben ältere Reifen eine
Übergangsfrist bis zum 30. September 2024. Ein weiterer Faktor ist die
Profiltiefe. Vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern.
Dennoch empfiehlt der ADAC eine Profiltiefe von 4 Millimetern. Sollte die
Mindestprofiltiefe nicht eingehalten werden, droht ein Bußgeld von Minimum 60
Euro.

Die Regelungen für Motorräder, LKW und Anhänger

Die Winterreifenpflicht für Motorräder, LKW und Anhänger ist noch einmal extra
geregelt. Daher unterliegen Motorräder seit 2017 nicht mehr der
Winterreifenpflicht. Auch für Anhänger besteht keine Pflicht für Winterreifen.
LKW über 3,5 Tonnen benötigen bisher ausschließlich Winterreifen für die
Antriebsachse. Aber Achtung: Ab 2020 müssen auch Winterreifen auf die Lenkachse
gezogen werden.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Handyverstößen arbeitet
Geblitzt.de für die Überprüfung der Vorwürfe eng mit drei großen
Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind,
zusammen. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das
Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden
eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus
Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der
Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit
leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen
Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:
CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
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