Das Befüllen von Flüssiggas-Flaschen gehört ausschließlich in Profi-Hände / Deutscher Verband Flüssiggas: Füllstellen sorgen für regelkonformes und sicheres Befüllen (FOTO)

Das Befüllen von Flüssiggas-Flaschen gehört ausschließlich in Profi-Hände / Deutscher Verband Flüssiggas: Füllstellen sorgen für regelkonformes und sicheres Befüllen (FOTO)Berlin (ots) –

So mancher Gasgrill- oder Camping-Fan stößt im Internet auf
irreführende Diskussionen und Tipps zum “Umfüllen” von Flüssiggas von
einer Gasflasche in eine andere. Warum dieses sogenannte Umfüllen
tabu ist und das Befüllen von Flüssiggas-Flaschen ausschließlich in
die Hände von fachkundigem Personal in Füllstellen gehört, erklärt
der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG).

Flüssiggas aus Flaschen liefert praktische Energie für den
Gasgrill und beim Camping. Im Internet kursieren jedoch diverse
falsche Hinweise dazu, wie Flüssiggas angeblich von einer Flasche in
eine andere umgefüllt werden kann. Der DVFG stellt klar:
Flüssiggas-Flaschen dürfen aus Sicherheitsgründen ausschließlich
durch sachkundige Personen in Füllzentren befüllt werden. Grund für
diese Vorgehensweise ist insbesondere, dass Flüssiggas-Flaschen nur
zu 80 Prozent befüllt werden. Die verbleibenden 20 Prozent des
Füllvolumens dienen als Sicherheitsreserve, denn bei einer
Temperaturerhöhung kann der Druck im Inneren ansteigen. Die nicht
genutzten 20 Prozent des Füllvolumens verhindern also, dass es über
das Sicherheitsventil zu einem Gasaustritt oder sogar zu einem
Bersten der Flasche kommt. Nur in den Füllstellen stehen – zusätzlich
zum geschulten Personal – die technischen Mittel zur Verfügung, die
ein regelkonformes und damit sicheres Befüllen der Gasflaschen
erlauben, erklärt der DVFG. In den Füllzentren der
Versorgungsunternehmen werden die Flaschen außerdem jedes Mal auf
ihren einwandfreien Zustand hin überprüft. Bevor sie wieder an
Verbraucher abgegeben werden, werden sie beispielsweise auf
eventuelle physische Schäden und ihre Dichtigkeit untersucht. Genau
geregelt sind die Vorschriften zur Befüllung von Flüssiggas-Flaschen
in den Normen DIN EN 1439:2017 und DIN EN 13952:2017. Der DVFG weist
außerdem darauf hin, dass die Befüllung durch Verbraucher auch bei
solchen Flüssiggas-Flaschen tabu ist, die über ein Füllstoppventil
verfügen. Denn wenn diese Flaschen während einer unsachgemäßen
Befüllung versehentlich in eine Schieflage geraten, kann es trotz des
Füllstoppventils zu einer Überfüllung kommen. Daher gehört auch die
Befüllung dieser Flüssiggas-Flaschen immer in die Hände von
qualifizierten Personen in einem Füllzentrum.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz-
und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Pressekontakt:

Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 – 22
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.

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