Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Chance oder Risiko? Vorgaben zur Energieeffizienz im Unternehmen

Am 21.09.2023 verk?ndete der Deutsche Bundestag in einer offiziellen Pressemitteilung, dass das Energieeffizienzgesetz einen klaren gesetzlichen Rahmen zur F?rderung der Energieeffizienz geschaffen hat. Dieses bedeutende Gesetz hat das erkl?rte Ziel, einen ma?geblichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele zu leisten, indem es nicht nur energieintensive Unternehmen, sondern auch Rechenzentren und ?ffentliche Einrichtungen einbezieht. W?hrend dies anfangs f?r Unternehmen wie zus?tzliche Vorschriften und Verpflichtungen erscheinen mag, er?ffnet es gleichzeitig bedeutsame Chancen und Potenziale. Denn im Fokus steht die Reduzierung des End- und Prim?renergieverbrauchs in jedem Unternehmen.

Was beschlossen wurde:
Im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wurde beschlossen, dass Unternehmen mit einem erheblichen Energieverbrauch – n?mlich mehr als 15 GWh pro Jahr – dazu verpflichtet sind, innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Energie- oder Umweltmanagementsysteme zu etablieren. Betr?gt der Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei Jahren mehr als 2,5 GWh pro Jahr, sind bereits Energieeffizienzma?nahmen in Umsetzungspl?nen zu erfassen und ?ffentlich zu machen. Es besteht jedoch keine zwingende Vorgabe zur Umsetzung aller resultierenden Ma?nahmen. Die Entscheidung dar?ber, welche Ma?nahmen umgesetzt werden m?ssen, erfolgt im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gem?? den Richtlinien der DIN EN 17463.

Rechenzentren in der Pflicht
F?r Rechenzentren gelten zus?tzliche Anforderungen. Ab einer Nennanschlussleistung von 200 kW sind sie ebenfalls verpflichtet, ein Energie- und Umweltmanagementsystem einzuf?hren. Zus?tzlich m?ssen ab 2026 neu in Betrieb genommene Rechenzentren die Abw?rme nutzen oder zumindest den Nachweis von 10 % wiederverwendeter Energie erbringen. Ab Juli 2028 wird dieser Anteil auf 20 % erh?ht. Des Weiteren m?ssen sie ab Januar 2024 mindestens 50 % ihres Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen, ab Januar 2027 sogar 100 %. Diese und weitere Informationen zu ihrem Energieverbrauch m?ssen sie in einem ?ffentlichen Register ver?ffentlichen und ihre Kunden ?ber ihren spezifischen Verbrauch informieren.

Abw?rme ist zu vermeiden
Nicht nur Rechenzentren sehen sich mit versch?rften Anforderungen konfrontiert: K?nftig sind alle Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr angehalten, Abw?rme gem?? dem neuesten Stand der Technik zu vermeiden und den Anteil der technisch unvermeidbaren Abw?rme zu reduzieren. Dabei wird betont, dass unvermeidbare Abw?rme nach M?glichkeit und unter zumutbaren Bedingungen wiederverwendet werden sollte. Dar?ber hinaus sind sie verpflichtet, auf Anfrage Informationen ?ber diese Ma?nahmen sowohl an Kunden als auch an die Bundesstelle f?r Energieeffizienz bereitzustellen, um die Transparenz ?ber eine ?ffentlich zug?ngliche Plattform zu f?rdern. Dies erm?glicht einen Vergleich mit ?hnlichen Rechenzentren oder Unternehmen und tr?gt zur Sensibilisierung f?r einen energieeffizienteren Betrieb bei.
Das Gesetz erstreckt sich nicht nur auf Unternehmen, sondern betrifft auch ?ffentliche Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene. Diese Einrichtungen m?ssen ebenfalls, sobald ihr Endenergieverbrauch die Marke von einer GWh pro Jahr ?berschreitet, Energie- und Umweltmanagementsysteme einf?hren und j?hrlich eine Gesamtendenergieeinsparung von 2 % erreichen.

Energieeffizienzgesetz als Chance
Das neue Gesetz legt nun verbindliche Vorgaben f?r Investitionen von energieintensiven Unternehmen und Rechenzentren fest, w?hrend gleichzeitig eine Vorbildfunktion von ?ffentlichen Einrichtungen gefordert wird. Die erzielten Fortschritte sollen transparent dokumentiert werden, um auch weniger energieintensive Unternehmen zur Umsetzung von Einsparungen und Investitionen zu ermutigen.
Langfristig betrachtet bietet dieses Gesetz eine beachtliche Chance f?r zahlreiche Unternehmen ihre Energiekosten zu reduzieren. Es verpflichtet insbesondere zur Umsetzung wirtschaftlich vertretbarer Ma?nahmen, die nach einer spezifischen Analyse nachweislich Einsparungen generieren sollen. Auch ein Energiedatenmanagementsystem – wie bereits von uns informiert liegt die F?rder-Quote bei bis zu 50 % – amortisiert sich so innerhalb k?rzester Zeit. Dieses System deckt Ihre Effizienzpotenziale auf. Angesichts der aktuell hohen oder sogar steigenden Energiekosten ist das Einsparpotenzial erheblich, und eine Investition zahlt sich unmittelbar aus. Gem?? dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird erwartet, dass sich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem im Durchschnitt bereits innerhalb des ersten Jahres amortisiert.

Neben den Kosteneinsparungen ebenfalls nicht zu vernachl?ssigen ist die positive Au?enwirkung, die ein Unternehmen hat, das zu den energieeffizientesten seiner Branche geh?rt und stets die Nachhaltigkeit im Blick hat.
Die Linie des Gesetzes ist daher klar festgelegt: Es soll den Unternehmen vor allem durch Transparenz und Hinterfragen der eigenen Prozesse und Potentiale einen energieeffizienteren und damit wettbewerbsf?higeren Betrieb erm?glichen, w?hrend zugleich der Endenergieverbrauch reduziert wird.

Wie setze ich das Gesetz um?
Es ist wichtig, zielgerichtet vorzugehen. Der erste Schritt sollte daher die Erstellung einer Ma?nahmenliste sein, wie es mit dem Energiedatenmanagement visual energy m?glich ist. Mithilfe dieser Liste lassen sich Fortschritte, Zieltermine, Verantwortlichkeiten und weitere relevante Informationen auf einen Blick einsehen. Dies in visual energy anstatt in Excel zu l?sen, bietet zudem einen entscheidenden Vorteil: Jede Ma?nahme wird direkt mit den zugeh?rigen Messstellen verkn?pft. Es k?nnen so direkt wichtige Diagramme, Berichte oder Kennzahlen erstellt werden und zu jeder Ma?nahme abgelegt werden. Dadurch ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach DIN EN 17463 m?glich.
Wie umfassend damit gearbeitet werden kann, erkennt man auch an der Vielf?ltigkeit und Flexibilit?t eines solchen Systems, da nicht nur Strom, sondern auch Wasser, Gas, Druckluft und alle weiteren Medien analysiert werden k?nnen. Zudem k?nnen bereits vorhandene Messger?te verschiedener Hersteller integriert werden. Dies tr?gt dazu bei, dass die Investitionskosten im Rahmen bleiben, unabh?ngig davon, ob es sich um ein System mit 20 oder 1.500 Messstellen handelt.
Hier hat sich die nach ISO 50001-zertifizierte Software visual energy bereits seit ?ber 20 Jahren auf dem Markt bew?hrt, unter anderem durch ihre mobile Anwendung. Sie erm?glicht allen Nutzern die manuelle Erfassung von Messstellen und den Zugriff auf Ma?nahmen, unabh?ngig von ihrem Standort. Erg?nzt wird das System durch die Dashboards und Berichte, die automatisiert versendet werden k?nnen und direkt im System oder im E-Mail-Postfach zur Verf?gung stehen.

Wie dieses System implementiert wird und worauf hierbei geachtet werden muss, werden Ihnen unsere Experten gern im Detail zeigen – individuell auf Ihren Betrieb angepasst.

Ihr Simon Tempelmeier
Produktmanagement KBR GmbH

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