Der Partner als Fels in der Brandung

ARAG Experte Tobias Klingelh?fer informiert ?ber das neue Notvertretungsrecht

Ein tragischer Unfall, eine t?ckische Krankheit, ein Organ, was nicht mitspielt – manchmal geht es ganz schnell und ein eben noch gesunder Mensch ist pl?tzlich handlungs- oder entscheidungsunf?hig. Wer aber trifft in solch einem akuten Fall medizinische Entscheidungen? Der gesunde Ehepartner durfte bislang nur handeln, wenn eine schriftliche Vollmacht vorlag. Das hat sich seit 1. Januar 2023 mit dem Notvertretungsrecht ge?ndert. Durch die Gesetzesreform d?rfen sich Eheleute und eheliche Lebenspartner seither im Notfall automatisch bei Fragen der Gesundheitssorge vertreten. ARAG Experte Tobias Klingelh?fer erkl?rt, was das neue Gesetz f?r Ehepaare bedeutet.

Was bedeutet das neue Gesetz f?r Ehepaare?
Tobias Klingelh?fer: Wenn ein Ehepartner pl?tzlich erkrankte und es keine Vorsorgevollmacht gab, musste bisher im schlimmsten Fall das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer f?r den erkrankten Patienten bestellen, um medizinische Entscheidungen treffen zu k?nnen. Oder aber die Betroffenen handelten in einer gesetzlichen Grauzone. Der Paragraf 1358 im B?rgerlichen Gesetzbuch regelt nun ganz klar die Befugnisse von Ehegatten und ehelichen Lebenspartnern in medizinischen Notf?llen. Seit Anfang des Jahres kann ein Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen Entscheidungen der Gesundheitssorge f?r den anderen Ehegatten treffen, wenn dieser durch Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunf?hig ist. F?r Beh?rden- oder Bankangelegenheiten gilt das Notvertretungsrecht hingegen nicht. Damit die Notvertretung greift, muss ein Arzt schriftlich best?tigen, dass der Patient nicht mehr in der Lage ist, die eigenen medizinischen Angelegenheiten selbst zu regeln.

Welche konkreten Befugnisse bekommen Ehegatten?
Tobias Klingelh?fer: Konkret bedeutet das, dass der gesunde Partner in medizinische Behandlungen, in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ?rztliche Eingriffe einwilligt. Oder er untersagt sie. Der Ehegatte darf f?r seinen erkrankten Ehepartner auch Pflegegrad, Kurzzeitpflege oder Reha-Ma?nahmen beantragen. Der gesunde Partner darf sogar ?ber freiheitsentziehende Ma?nahmen, wie z. B. ein Bettgitter, entscheiden. Dies allerdings begrenzt auf maximal sechs Wochen. Zudem entbindet das Notvertretungsrecht von der ?rztlichen Schweigepflicht, sodass der Ehegatte die ?rztliche Aufkl?rung des behandelnden Arztes entgegennehmen und auf Wunsch die Krankenunterlagen des Partners einsehen darf.

Wie wird verhindert, dass gesunde Partner ihre Vertretungsvollmacht ausnutzen?
Tobias Klingelh?fer: Das gegenseitige Vertretungsrecht hat eng gesteckte Grenzen und es sind eine ganze Reihe von Schutzmechanismen vorgesehen, die vor Missbrauch sch?tzen sollen. So gilt es z. B. nicht f?r getrenntlebende Ehepaare. Dar?ber hinaus ist die Notvertretung auf maximal sechs Monate begrenzt. Ist der Erkrankte nach einem halben Jahr noch nicht wieder in der Lage, selbst zu entscheiden, wird eine Betreuung durch das Gericht eingerichtet. Verl?ngerbar ist die Notvertretung nicht.

Hat der Patient vorher einen anderen Willen ge?u?ert, in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person mit der Gesundheitssorge bevollm?chtigt oder daf?r ein Betreuer bestellt ist, gibt es keine Notfallvertretung durch den Ehepartner.

Einmal Vertretung, immer Vertretung?
Tobias Klingelh?fer: Nein. Man ist dem neuen Gesetz nicht ausgeliefert. Allerdings muss man nun aktiv werden, wenn man nicht m?chte, dass der Ehegatte in medizinischen Notf?llen entscheidet. Dann muss dem Vertretungsrecht ausdr?cklich widersprochen werden. Ich kann nur empfehlen, einen solchen Widerspruch schriftlich festzuhalten und auch dem Hausarzt eine Kopie zu ?berlassen. Ist dieser informiert, gilt das Notvertretungsrecht nicht. Dann w?re es allerdings ratsam, wenn es eine andere Vollmacht gibt – z. B. eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverf?gung.

Wie k?nnen sich unverheiratete Paare absichern?
Tobias Klingelh?fer: Richtig, die gegenseitige Vertretungsberechtigung gilt nicht f?r unverheiratete Paare. Daher ist f?r sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverf?gung umso wichtiger. Der Vorteil dieser beiden Dokumente ist, dass sie individueller formuliert werden k?nnen, zeitlich unbegrenzt sind und bei Bedarf auch Bereiche regeln, die ?ber medizinische Notf?lle hinausgehen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

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