Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2023

Essen – “Am 1. Januar 2023 sind verschiedene gesetzliche ?nderungen in Kraft getreten, die sich auf den Alltag der B?rgerinnen und B?rger sowie der Unternehmen auswirken werden”, informiert Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert. Im Vordergrund stehen laut Bundesfinanzministerium Entlastungen, um die Mehrkosten f?r B?rgerinnen und B?rger sowie f?r die Wirtschaft abzufedern, die durch deutlich gestiegene Energiepreise und eine au?erordentlich hohe Inflation entstanden sind. Weitere Ma?nahmen, so das Bundesfinanzministerium weiter, sind in Reaktion auf die Folgen des Angriffs Russlands gegen die Ukraine erfolgt sowie verfassungs- und europarechtlich geboten.

Die Einzelheiten:

Alleinerziehende: Entlastungsbetrag steigt

Der Entlastungsbetrag f?r Alleinerziehende wird ab Januar 2023 um 252 Euro angehoben und betr?gt nun 4.260 Euro pro Jahr (bisher 4.008 Euro). F?r jedes weitere Kind erhalten Alleinerziehende weiterhin 240 Euro zus?tzlich.

Altersvorsorgebeitr?ge ab 2023 vollst?ndig absetzbar

Bisher stieg der steuerlich absetzbare Anteil der Altersvorsorgebeitr?ge j?hrlich um 2 Prozent. Demnach w?ren Altersvorsorgebeitr?ge ab 2025 zu 100 Prozent steuerlich abziehbar. Die Bundesregierung setzt nun ein gemeinsames Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und zieht dies auf 2023 vor. Die Aufwendungen zur Altersvorsorge k?nnen also ab 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird erh?ht

Im Jahr 2022 stieg der Arbeitnehmer-Pauschbetrag im Rahmen des Ersten Entlastungspaketes der Bundesregierung erstmals seit 10 Jahren und wurde von 1.000 Euro pro Jahr auf 1.200 Euro erh?ht. Im Jahr 2023 wird dieser Freibetrag (auch Werbungskostenpauschale genannt) um weitere 30 Euro angehoben und auf 1.230 Euro erh?ht.

Ausbildungsfreibetrag steigt

“Befindet sich das Kind in der Ausbildung”, erl?utert Steuerberater Roland Franz, “und besteht Anspruch auf Kindergeld bzw. auf den Kinderfreibetrag, k?nnen Eltern f?r den Unterhalt ihres ausw?rtig untergebrachten vollj?hrigen Kindes den Ausbildungsfreibetrag geltend machen.” Dieser steigt im Jahr 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro f?r ein volles Kalenderjahr. Der Ausbildungsfreibetrag wird anteilig f?r jeden Monat gew?hrt, in dem der Anspruch besteht. Der Freibetrag dient der Minderung des zu versteuernden Einkommens der Eltern und halbiert sich bei verheirateten Eltern mit Einzelveranlagung.

B?rgergeld statt Arbeitslosengeld 2

Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue B?rgergeld das bisherige Arbeitslosengeld 2 (“Hartz IV”) und das Sozialgeld. Der Regelsatz f?r alleinstehende Erwachsene steigt um 52 Euro auf 502 Euro monatlich. “K?nftig sollen die Bedarfss?tze vorausschauend und nicht r?ckwirkend an die Teuerungsraten angepasst werden. W?hrend der Karenzzeit von 12 Monaten bleibt Verm?gen bis zu 40.000 Euro unber?cksichtigt”, erkl?rt Steuerberater Roland Franz. Wohnverm?gen der Antragstellenden bleibt ebenfalls unber?cksichtigt. W?hrend der Karenzzeit werden die Kosten f?r die Unterkunft vollst?ndig und Heizkosten in angemessener H?he ?bernommen.

Einkommensteuertarif wird angepasst

Zum Abbau der sogenannten kalten Progression (Steuermehrbelastung durch die Preissteigerungsrate) wird der steuerfreie Grundfreibetrag erh?ht und die Tarifeckwerte nach rechts verschoben. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift im Jahr 2023 also erst ab einem Jahreseinkommen von 62.810 Euro (2022: 58.597 Euro). Der Grundfreibetrag steigt von 10.347 Euro (2022) auf 10.908 Euro (2023). Erst das dar?ber liegende Einkommen muss versteuert werden.

Gastronomie

In der Gastronomie gilt f?r Speisen (Getr?nke ausgenommen) auch 2023 weiterhin ein erm??igter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.

Gas- und W?rmepreisbremse ist steuerpflichtig

Die einmalige Entlastung durch die Gas- und W?rmepreisbremse (“Dezemberhilfe”) geh?rt zu den sonstigen Eink?nften und ist damit f?r private Verbraucher steuerpflichtig. Allerdings gilt eine Einstiegs- und Milderungszone, so dass die Entlastung erst ab einer solidarit?tszuschlagpflichtigen Einkommensh?he von 62.603 Euro (2022) zu versteuern ist.

Grundrentenzuschlag wird steuerfrei

Seit Januar 2021 gibt es f?r Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente einen Zuschlag (“Grundrente”). Dieser Rentenzuschlag wird mit Beschluss im Jahressteuergesetz 2022 auch r?ckwirkend bis zu seiner Einf?hrung steuerfrei gestellt.

Homeoffice-Pauschale und h?usliches Arbeitszimmer

Die Homeoffice-Pauschale galt bereits f?r 2020 und 2021. Sie gilt ab Januar 2023 unbefristet und wurde zudem erh?ht: Es k?nnen nun pauschal 6 Euro pro Tag im Homeoffice geltend gemacht werden (bisher 5 Euro) und die Pauschale kann bis zu 210 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden (bisher maximal 120 Tage). Damit sind maximal 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale pro Jahr m?glich (bisher h?chstens 600 Euro).

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