Diebstahl im Schwimmbad ist oft nicht versichert

R+V-Infocenter: Wertgegenst?nde besser einschlie?en

Wiesbaden, 6. Juli 2022. Bei hochsommerlichen Temperaturen locken Freib?der und Badeseen. Doch zwischen den Badeg?sten sind dort auch Kriminelle unterwegs – auf der Suche nach Geld, Handys und Schmuck. Was viele nicht wissen: Einfacher Diebstahl ist nicht versichert, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

“Auf der Liegewiese oder am Badestrand sind Geld, Handy und Schmuck oft l?ngere Zeit unbeaufsichtigt, etwa w?hrend des Schwimmens. Und genau das wissen auch die Kriminellen”, sagt Nicole G?nter, Expertin f?r Sachsch?den bei der R+V Versicherung. “Offen herumliegende Wertgegenst?nde sind praktisch eine Einladung zum Diebstahl und deshalb nicht ?ber die Hausratversicherung abgedeckt.” Zwar schlie?en viele Policen einen Au?enversicherungsschutz mit ein. “Doch dieser gilt nicht, wenn die Wertsachen in der Badetasche, in den Schuhen oder unter dem Strandlaken aufbewahrt werden”, erkl?rt G?nter. Nicht nur der Verlust schmerzt, auch die Wiederbeschaffung von gestohlenen Papieren oder Handydaten ist f?r die Gesch?digten m?hsam.

Wertsachen besser einschlie?en
Die R+V-Expertin r?t deshalb, m?glichst wenig Bargeld mitzunehmen. Auch unn?tige Ausweise, Bankkarten oder teurer Schmuck sollten zu Hause bleiben. Auf jeden Fall sollten Badefans ihre Wertsachen im Auge behalten oder einschlie?en. Gerade in Schwimmb?dern gibt es inzwischen oft Schlie?f?cher. “Wenn die F?cher im Freien sind, ist es f?r Kriminelle schwer, unbemerkt ein Schloss zu knacken”, sagt G?nter. “Werden F?cher in einem geschlossenen Geb?ude aufgebrochen, gilt das als Einbruchdiebstahl, und der ist normalerweise ?ber die Hausratversicherung abgedeckt.” Anders sieht es aus, wenn klassische Wertgegenst?nde wie Geld oder Schmuck aus dem parkenden Auto gestohlen werden. Das zahlt die Versicherung grunds?tzlich nicht. G?nter: “Es ist also keine gute Alternative, Geldb?rse und Handy im Auto liegenzulassen – vor allem nicht offen.”

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Wenn mehrere gemeinsam ins Schwimmbad oder an den Badesee gehen, kann reihum einer auf die Wertgegenst?nde aufpassen, w?hrend sich die anderen abk?hlen.
– Im Handel gibt es wasserdichte Schwimmboxen und -taschen zum Umh?ngen. Darin k?nnen Badende ihre Wertgegenst?nde immer bei sich tragen.
– Betreiberinnen und Betreiber von Schwimmb?dern schlie?en die Haftung f?r gestohlene oder verlorene Gegenst?nde meist aus.
– Opfer von Einbruchsdiebstahl – sei es aus dem Schlie?fach oder dem Auto – sollten immer sofort die Polizei und die Versicherung informieren.

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