Ein strategisches Investment – ein smartes Arbeitszeiterfassungssystem!

Eine gute Arbeitszeiterfassungsl?sung erh?ht oft die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsf?higkeit von Unternehmen.

Der Urteilsspruch des Bundearbeitsgerichtes – Aktenzeichen 1ABR 22/21 – hat viele unternehmerische Entscheider:innen aufgeschreckt. Macht doch dieses Urteil vom Sp?tsommer 2022 die Nutzung eines modernen Arbeitszeiterfassungssystems f?r Unternehmen in Deutschland unmissverst?ndlich zur Pflicht. Es drohen unter Umst?nden hohe Bu?gelder.
Das findet man in vielen Unternehmen gerade in diesen Zeiten nicht lustig. Denn von einem Mangel an zum Teil existenziellen Herausforderungen kann dieser Tage in Unternehmen bzw. bei Unternehmer:innen wahrlich nicht die Rede sein. Denn steigende Energiepreise, Inflation bzw. Rezession machen den Unternehmen nicht nur in Deutschland zu schaffen. Insofern ist Sparen angesagt. Da kommt die Pflicht zur Anschaffung eines rechtskonformen Zeiterfassungssystems vermeintlich im unpassendsten Moment.
Aber der Schein tr?gt, denn ein modernes Zeiterfassungssystem ist weniger Fluch als Segen. Schlie?lich ist das Investment durchaus ?berschaubar, wenn man nicht das erste beste System anschafft, Denn einige Systeme bieten f?r wirklich wenig Geld alles, was man braucht und der Gesetzgeber erwartet. Dabei sind sie meist leicht zu installieren/implementieren und bieten mit ihren pr?zisen Dokumentationen zu Arbeitsleistungen von Arbeitnehmer:innen, Abteilungen oder Projekten ein hohes Ma? an Transparenz in den personalbezogenen Abl?ufen eines Unternehmens. Ein Plus an Transparenz, das bestens daf?r genutzt werden kann, die Effektivit?t zu steigern und Einsparpotentiale im Unternehmen offenzulegen. So machen sich diese Zeiterfassungssysteme schnell bezahlt – und helfen Unternehmen dabei, gut durch die Krise zu kommen.
Zeiterfassungssysteme sind also insbesondere jetzt ein sehr sinnvolles und cleveres Investment. Denn erfahrungsgem?? ist die Nutzung eines moderne und damit digitalen Zeiterfassungssysteme immer g?nstiger und wirtschaftlicher als die Erfassung der Arbeitszeiten per Stundenzettel und h?ndisch gef?hrter Excel-Dateien. Und das liegt nicht nur daran, dass ausreichend leistungsf?hige System bereits f?r einige hundert Euro verf?gbar sind – und zwar ohne Abos oder andere versteckte Folgekosten.
Auch diese vergleichsweise g?nstigen Systeme bieten bereits alles, was der Gesetzgeber fordert und lassen sich zudem recht einfach auf die konkreten Erfordernisse des jeweiligen Unternehmens anpassen. Diese in aller Regel web- bzw. cloud-basierten und bei ausgesuchten Anbietern auch mobilen Soft- und Hardware-L?sungen, sind per plug&play problemlos einzurichten und k?nnen per Token oder auch manchmal bereits per Finger-Print genutzt werden. Letzteres vereinfacht die Handhabung deutlich und spart Ressourcen f?r den Betrieb und die Auswertung der erfassten Daten.
Einige System sind zudem darauf ausgerichtet, mit den Unternehmen zu wachsen und sind entsprechend skalierbar. Die erfassten Daten stehen meist elektronisch zu Verf?gung geben Auskunft zu Nettoarbeitszeiten, Urlauben, Pausen, krankheitsbedingten Ausf?llen, projektbezogenen Aufw?nden und helfen so oft auch die Effektivit?t und Transparenz zu verbessern – was sich in aller Regel oft auch positiv auf das Arbeitsklima und Produktivit?t auswirkt. Erfreulicher Weise gibt es einige Anbieter, die ihre ohnehin schon preiswerten System auch noch kostenlos f?r einen Probebetrieb anbieten. So kann man als unternehmerische Entscheider:in eigentlich nichts falsch machen. Denn nur, wenn das System im Praxis-Test ?berzeugt, muss es bezahlt werden.
So stellt sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vielleicht in einem anderen Licht dar. Denn so ist es vielleicht ein sehr positiver Impuls f?r eine weitere Digitalisierung von unternehmerischen Prozessen, die am Ende dazu beitragen, das einzelne Unternehmen besser zu managen und leistungsf?higer werden, um ihr ?berleben in der Krise zu sichern.

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