Einfache Portallösung: Schutz für “Whistleblower” bei KMU

Hinweisgeberschutzgesetz – mit Giveanote.de einfach eine interne Meldestelle einrichten

Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Personen besch?ftigen, m?ssen bis zum 17. Dezember 2023 Zeit eine interne Meldestelle eingerichtet haben. Grund daf?r ist das Hinweisgeberschutzgesetz vom 2. Juli 2023. Mit Giveanote.de gibt es jetzt eine einfache Portall?sung f?r kleine und mittelst?ndische Firmen.

Internes Meldeportal giveAnote.de

Die SP Circle GmbH bietet mit Giveanote.de eine einfache und digitale L?sung an ohne aufw?ndige Implementierungen und neue Prozesse. Die Hinweisgeber k?nnen so anonym Meldungen an die unabh?ngig agierende interne Meldestelle absetzen – das Portal setzt die Angabe von pers?nlichen Informationen nicht voraus. Diese Meldungen werden dann nur an den zust?ndigen Mitarbeiter bei SP Circle weitergeleitet. Hier erfolgt eine fachliche Einsch?tzung, ob der Hinweis juristisch relevant und zu verfolgen ist. Die erforderlichen Schritte zur Aufkl?rung werden eingeleitet, ohne dass Mitarbeiter des Unternehmens involviert werden. Im pers?nlichen Login-Bereich kann der Stand der eigenen Meldung jederzeit eingesehen und es k?nnen weitere Informationen hinterlegt werden. ?ber das Portal kann die Meldestelle ebenso Kontakt zum Hinweisgeber aufnehmen, ohne dessen Anonymit?t zu gef?hrden.

Auswirkungen des Gesetzes

Aus den Erfahrungen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz, das bei gr??eren Unternehmen schon seit Juli Pflicht ist, lassen sich erste Prognosen ableiten. Laut Maximilian Schulz, bei der SP Circle GmbH verantwortlich f?r das Portal, wird wahrscheinlich bei den kleineren und mittleren Unternehmen eine kleine “Meldewelle” durch die anf?ngliche Neugier ausgel?st. Er rechnet auf Sicht mit etwa drei bis vier Meldungen im Jahr – von denen etwa die H?lfte verfolgt werden muss. “Der gro?e Vorteil von Giveanote.de: Wir sichern die Anonymit?t f?r den Hinweisgeber und vermeiden aufw?ndige oder parallele Prozesse in den Firmen”, beschreibt Schulz das Prinzip.

Schutz vor Repressalien

Das Gesetz sch?tzt Personen, die Hinweise auf Straftaten geben, die mit ihrer beruflichen T?tigkeit in Verbindung stehen. Eine solche Meldung einer Straftat darf keine Bestrafung oder sonstigen negativen Folgen f?r deren weiteren beruflichen Werdegang nach sich ziehen.

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