EU verpflichtet Arbeitgeber zu kompletter Arbeitszeiterfassung

Was bedeutet die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeiten für Unternehmen?

Mit dem Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 sollen die Arbeitgeber in den Mitgliedsstaaten zu einer lückenlosen Erfassung der Arbeitszeiten verpflichtet werden. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die Unternehmen? Was müssen Arbeitgeber zukünftig beachten? Welche Möglichkeiten der modernen und komfortablen Erfassung gibt es, die sich auch für flexible Arbeitszeiten eignen?

Bei vielen Arbeitgebern löst das Urteil Entsetzen aus, scheint es doch völlig verstaubt und nicht zeitgemäß zu sein. Wie sinnvoll ist es, dass Mitarbeiter heutzutage jeden Morgen pünktlich um 7 Uhr an der Stechuhr stehen? Warum muss die Mittagspause von 12 bis 12:30 Uhr gehen? All diese Dinge passen nicht in die moderne Arbeitswelt von heute mit eigenverantwortlichen Mitarbeitern. Daher müssen neue Lösungsansätze her, die die Dokumentation von erbrachten Arbeitsstunden für die Arbeitnehmer so einfach wie möglich machen. Darüber hinaus muss die Verwaltung auf Arbeitgeberseite zeitsparend und effizient sein, wenn beide Parteien davon profitieren sollen.

Der Arbeitnehmer hat ein großes Interesse daran, dass die von ihm geleisteten Arbeitsstunden genau und lückenlos erfasst werden, um die im EU-Recht zugesicherten Arbeitnehmerrechte garantiert zu bekommen. Dies gilt natürlich auch bei flexiblen Arbeitszeiten und unterschiedlichen Arbeitsorten. Daher fällt für viele Arbeitnehmer die Stechuhr im klassischen Sinne weg. Doch hier gibt es bereits Lösungen, die in die heutige Arbeitswelt 4.0 passen. Die Leistungen von modernen Zeiterfassungssystemen gehen weit über die reine Erfassung von Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende hinaus. Die Online-Erfassung von Zeiten, das Beantragen von Fehlzeiten wie Urlaub über digitale Workflow-Prozesse, die elektronische Urlaubsplanung sowie die Planung des Personaleinsatzes im Unternehmen sind längst gängige Praxis und erleichtern den täglichen Arbeitsablauf.

Viele Arbeitgeber setzen bei dem Thema Zeiterfassung auf die sogenannte Vertrauensarbeitszeit und überlassen die Dokumentation der Arbeitszeiten den Mitarbeitern. Dabei stellen Unternehmen die Erledigung von Aufgaben über eine bestimmte zeitliche Anwesenheit des Mitarbeiters. Dieses Vertrauen in die Mitarbeiter stärkt deren Bindung an das Unternehmen und ihre Eigenverantwortlichkeit. Aber auch dieser Ansatz steht nicht im Widerspruch zu heutigen Zeiterfassungslösungen. Beispielsweise können Mitarbeiter über eine Projektzeiterfassung ihren Aufwand für bestimmte Projekte dokumentieren – natürlich zu jeder Zeit und von jedem Ort. Alle Daten fließen in einem zentralen System zusammen und bieten so der Unternehmensführung oder den Abteilungsleitern einen aktuellen Überblick über die Beschäftigung der Mitarbeiter im Unternehmen. Darüber hinaus wird die bereits geltende Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einem modernen Zeiterfassungssystem ebenfalls abgedeckt.

Wie bei vielen Themen gilt auch hier das Motto, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. In diesem Urteil kann man Chancen für beide Seiten sehen – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Auch wenn die Vorteile für Arbeitnehmer offensichtlich überwiegen, wirken sich zufriedene Mitarbeiter, die sich gerecht behandelt fühlen, letztendlich auch sehr positiv auf das Unternehmen aus, was auch den Arbeitgebern zugutekommt. Welche Vorteile ein modernes Zeiterfassungssystem Ihrem Unternehmen bietet und wie Sie von der Erfassungspflicht profitieren können, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen. Vereinbaren Sie heute noch einen Termin mit uns!

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