Freizeitboote: Komfort an Bord dank geprüfter Flüssiggas-Anlage / Prüf- und Austauschfristen beachten – alle zwei Jahre Sachkundigen hinzuziehen (FOTO)

Freizeitboote: Komfort an Bord dank geprüfter Flüssiggas-Anlage / Prüf- und Austauschfristen beachten – alle zwei Jahre Sachkundigen hinzuziehen (FOTO)Berlin (ots) –

Flüssiggas-Anlagen sorgen für Komfort an Bord von Booten und
Yachten. Was Freizeit-Kapitäne für einen sicheren Betrieb im Blick
behalten müssen, erklärt der Deutsche Verband Flüssiggas e. V.
(DVFG).

Ab aufs Wasser – im Frühling und Sommer freuen sich die Besitzer
von Freizeitbooten und Yachten auf unbeschwerte Ausflüge. Wer länger
unterwegs ist, schätzt es besonders, an Bord mit Hilfe einer
Flüssiggas-Anlage kochen und heizen zu können. Unbedingt beachten
sollten Bootsfans dabei folgende Spielregeln: Die Gasanlage muss
spätestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden.

Qualifizierte Experten in der Nähe sind unter
www.gaspruefung-boote-yachten.de schnell gefunden. Stolze Neubesitzer
weist der DVFG zudem darauf hin: Auch vor der ersten Inbetriebnahme
ist die Prüfung durch einen Sachkundigen nach G 608 notwendig – es
sei denn, dem Boot lag beim Kauf eine Bescheinigung bei, die die
Übereinstimmung der Anlage mit den Anforderungen der DIN EN ISO 10239
bestätigt. Wurde an der Flüssiggas-Anlage etwas verändert oder gar
umgebaut, muss ihre Sicherheit vor der erneuten Nutzung ebenfalls
zunächst von einem Sachkundigen bestätigt werden. Nicht als
Veränderung zählt dabei der Wechsel der Gasflasche.

Zusätzlich gilt es Austauschfristen für die Komponenten zu
beachten. Gasschlauch und Druckregler müssen wegen ihrer
Beanspruchung spätestens nach sechs Jahren ersetzt werden. Eigentümer
beziehungsweise Halter von Booten und Yachten sind außerdem
verpflichtet, selbst regelmäßig genau hinzuschauen. Weisen nämlich
einzelne Teile Beschädigungen auf – zeigt etwa die Schlauchleitung
Risse – ist der Austausch sofort fällig. Gewinde und Schläuche können
mit Hilfe sogenannter Lecksuchsprays ganz einfach auf ihre
Dichtigkeit hin getestet werden.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Pressekontakt:
Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 – 22
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.

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