Freude an der Auseinandersetzung

Vertragliche Regelungen zu Honorar und Haftung

Nach einer langen Phase des Aufschwungs konsolidiert sich aktuell die Nachfrage nach Planungs- und Bauleistungen und teilweise ist schon eine konjunkturelle Abkühlung spürbar.
Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, die richtigen vertraglichen Regelungen zu Honorar und Haftung geklärt zu haben, da bekanntermaßen “die Freude an der Auseinandersetzung” in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten steigt.
Die Akademie der Ingenieure gibt Architekten, Ingenieuren, Planern und Verantwortlichen aus dem Bauwesen die Möglichkeit mit einer neuen Seminarreihe ihr Wissen aufzufrischen, und somit Rechtsstreitigkeiten durch vertragliche Kompetenz vorzubeugen.

Die vier Seminare aus dem Bereich “Bau-, Vertrags-, und Vergaberecht” mit jeweils einer Dauer von ca. 90 Minuten sind einzeln buchbar und finden online statt. Sie sind bundesweit bei allen Architekten- und Ingenieurkammern gemäß der jeweils gültigen Fortbildungsordnung akkreditiert, sofern Online-Weiterbildung anerkannt wird und Fortbildungsordnungen in den jeweiligen Bundesländern bestehen.

Seminar 1: Durchsetzung und Absicherung eigener Honoraransprüche
24.09.2020, 16:30-18:00 Uhr
-vertraglichen Regelungen bei Vertragsabschluss
-Anspruch auf zusätzliches Honorar bei geänderten, zusätzlichen Leistungen (Nachtragsangebot, Erhöhung der anrechenbaren Kosten, u.a.)
-Richtiges Verhalten bei der Geltendmachung von Nachtragsforderungen
-Absicherung der eigenen Honorarforderungen
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Seminar 2: Haftung des bauüberwachenden Architekten und Ingenieurs
01.10.2020, 16:30-18:00 Uhr
-Anforderungen an Umfang und Intensität der Überwachungstätigkeit nach der obergerichtlichen Rechtsprechung
-Dokumentation der Überwachungstätigkeit
-Beweislastverteilung, Nachweisführung
-Zusätzliche Anforderungen aus der Baustellenverordnung
-Haftung des faktischen Bauleiters
-Verkehrssicherungspflichten
-Besonderheiten aufgrund der Corona- Pandemie
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Seminar 3: Haftung des planenden Architekten und Ingenieurs
08.10.2020, 16:30-18:00 Uhr
-funktionaler Mangelbegriff
-Bedeutung der Abnahme
-Gesamtschuldnerische Haftung
-Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen Architekten und Ingenieure
-Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung durch vertragliche Regelungen
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Seminar 4: Aktuelles aus dem öffentlichen Baurecht Baden-Württemberg
22.10.2020, 16:30-18:00 Uhr
-Wichtige Änderung im Genehmigungsverfahren
-Digitaler Bauantrag
-Abstandsflächen bei Wärmedämmung
-Abstandsflächen in urbanen Gebieten
-Kinderspielplätze
-Sonstige, wichtige Änderungen in den Landesbauordnungen
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Keywords:Architekten,Honorar,Haftung,Ingenieure

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