Gesetz über digitale Dienste – eine Chance für den innovativen Mittelstand, bessere Plattformen zu schaffen

EU-Institutionen erzielen Einigung beim wegweisenden Gesetz ?ber digitale Dienstleistungen und beschr?nken die Macht dominanter Technologieplattformen sowie wie Verbreitung illegaler Inhalte im Netz
Wichtige finale ?nderungen begrenzen Belastungen f?r digitale KMU

Br?ssel/Aachen, 26. April 2022 – Das Gesetz ?ber digitale Dienstleistungen (Digital Services Act – DSA) wurde am vergangenen Samstag von den EU-Institutionen angenommen: Nach vergleichsweise z?gigen Verhandlungen haben sich das Europ?ische Parlament, der Rat der EU und die Europ?ische Kommission auf die wichtigsten Grunds?tze geeinigt. Mit dieser Einigung wird der DSA voraussichtlich im September verabschiedet werden und sp?testens 2024 wirksam.

Der DSA ersetzt die E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000, die sicherstellte, dass Hosting-Provider, Online-Marktpl?tze und andere Arten von Plattformen nicht f?r die von ihnen bereitgestellten Inhalte verantwortlich gemacht werden k?nnen. Der DSA aktualisiert nun diese Regel: Sie zielt darauf ab, Anbieter digitaler Dienste f?r illegale Produkte und Inhalte haftbar zu machen, wobei die wichtigsten Grunds?tze der E-Commerce-Richtlinie (begrenzte Haftung, Verbot der allgemeinen ?berwachung, Herkunftslandprinzip) beibehalten werden.

KMU von b?rokratischen Verpflichtungen auf der letzten Meile ausgenommen
W?hrend der Verhandlungen hatte das Europ?ische Parlament st?rkere Verpflichtungen auch f?r Kleinst- und Kleinunternehmen vorgesehen. Insbesondere hatten die Abgeordneten in das Gesetz die Verpflichtung f?r KMU aufgenommen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um von einigen der Bestimmungen (Art. 16) befreit zu werden und nachzuweisen, dass sie kein “erhebliches Systemrisiko” darstellen. Dieser Ansatz wurde schlie?lich revidiert. “Wir freuen uns, dass sich die EU-Institutionen auf den urspr?nglichen, von der Europ?ischen Kommission vorgeschlagenen Rechtstext geeinigt haben. Es ist wichtig, dass kleine Unternehmen standardm??ig von einigen der Bestimmungen ausgenommen sind und keine b?rokratischen Verfahren durchlaufen m?ssen, um eine Ausnahme zu beantragen”, sagte Oliver Gr?n, Pr?sident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi). Au?erdem scheinen sich die Institutionen auf zus?tzliche Ausnahmen f?r KMU geeinigt zu haben, z. B. von einigen der Anforderungen an die R?ckverfolgbarkeit, die in einem neuen Abschnitt 3a des Textes formuliert sind.

Wie wird sich der DSA auf die digitale Welt auswirken?
Der BITMi begr??t das Gesetz ?ber digitale Dienste als wichtiges Regelwerk f?r den digitalen Raum. Jetzt kommt es auf eine gute und praktikable Umsetzung des Gesetzes an. Entscheidend ist aus Sicht des BITMi, m?gliche unbeabsichtigte Folgen des DSA im Auge zu behalten und das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer digitaler Akteure, einschlie?lich Start-ups, zu st?rken. “Die innovative, mittelst?ndische Digitalwirtschaft ist unsere Chance, die dominierenden Plattformen herauszufordern und bessere Online-Dienste anzubieten. Der DSA muss sicherstellen, dass wir digitale KMU nicht einschr?nken, sondern ihnen helfen zu wachsen und innovativ zu sein”, erkl?rte BITMi-Pr?sident Gr?n.

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