Hurra, hurra, der Christbaum brennt…

ARAG Experten warnen vor erh?hter Brandgefahr in der Weihnachtszeit

In zwei Tagen ist es soweit. Dann z?nden wir die erste Kerze auf dem Adventskranz an und die Vorweihnachtszeit hat offiziell begonnen. Doch unter die Vorfreude aufs Fest mischt sich vor allem bei einer Berufsgruppe auch die Sorge, denn brennende Adventsgestecke, in Flammen stehende Weihnachtsb?ume, gefolgt vom unachtsamen Umgang mit Silvesterb?llern und Co. sind regelm??ig Anlass f?r zahlreiche Feuerwehreins?tze. Hier herrscht h?chste Alarmstufe. Dabei k?nnten die meisten Br?nde zur Weihnachtszeit mit etwas Vorbereitung und Umsicht vermieden werden. Die ARAG Experten verraten, wie.

Besonders viele Br?nde im Dezember
20 Prozent aller Brandursachen lassen sich auf menschliches Fehlverhalten zur?ckf?hren. Dabei schnellen gerade im Dezember jedes Jahr die Zahlen f?r Brandsch?den in die H?he: Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstehen rund 50 Prozent mehr Sch?den durch Zimmer- oder Hausbr?nde als in den anderen Monaten. Im Jahr 2019 brannte es 29.000 Mal in der Advents- und Weihnachtszeit im Vergleich zu 20.000 Br?nden pro Monat im Fr?hjahr oder Herbst.

Wunderkerzen am Weihnachtsbaum gef?hrden den Versicherungsschutz
In der Regel deckt eine Hausratversicherung Sch?den ab, die durch Br?nde entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung sorgt zudem daf?r, dass auch fremde (Brand-)Sch?den bezahlt werden, wenn z. B. auch die Wohnung des Nachbarn durch ein Feuer in den eigenen vier W?nden besch?digt wird. Eigent?mer von Immobilien sind nach Angaben der ARAG Experten gut beraten, wenn sie eine Wohngeb?udeversicherung abschlie?en, da sie auch Brandsch?den absichert.

Doch je nach Schaden ist es bei einem brennenden Weihnachtsbaum m?glich, dass Gesch?digte trotz aller Umsicht zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Kann nachgewiesen werden, dass sogar fahrl?ssig mit Kerzen, Knallern und Co. umgegangen wurde, riskieren Versicherte unter Umst?nden den gesamten Versicherungsschutz. In einem konkreten Fall z?ndeten die Versicherten unmittelbar am Weihnachtsbaum Wunderkerzen an. Es entstand ein Brand. Das angerufene Landgericht entschied, dass die Versicherten grob fahrl?ssig gehandelt hatten. Die Hausratversicherung musste daher die durch den Schaden entstandenen Kosten nach damaliger Rechtslage nicht zahlen (LG Offenburg, Az.: 2 O 197/02). Zum umsichtigen Umgang mit offenem Feuer geh?rt nach Auskunft der ARAG Experten nicht nur ein Feuerl?scher, sondern auch eine griffbereite L?schdecke. Zudem kann die Installation von Rauchwarnmeldern Leben retten – und ist in Privathaushalten inzwischen nahezu bundesweit Pflicht.

Kinder: Kerzen anz?nden nur unter Aufsicht
Das Landgericht Bielefeld wies in einem anderen Rechtsstreit darauf hin, dass Eltern ihre Feuerzeuge nicht in der Reichweite ihrer Kinder aufbewahren sollten. In dem entschiedenen Fall hatte ein achtj?hriges Kind selbstst?ndig mit dem Feuerzeug Teelichter angez?ndet und einen Brand verursacht. Da das Kind selbst nicht f?r den Schaden verantwortlich gemacht werden konnte und die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, hafteten diese und nicht die Hausratversicherung f?r den entstandenen Brandschaden, urteilten die Richter (LG Bielefeld, Az.: 21 S 166/06).

Praktische Tipps, um Br?nde vermeiden
Frisches Tannengr?n entz?ndet sich schlechter als vertrocknete Zweige! Beim Adventskranz schwer m?glich, aber zumindest den Weihnachtsbaum sollte man erst kurz vor dem Fest kaufen. Adventskr?nze geh?ren auf eine nicht brennbare Unterlage wie z. B. Glas- oder Porzellanteller. F?r Weihnachtsb?ume empfiehlt sich ein stabiler St?nder, der mit Wasser gef?llt werden kann, so dass das Gr?n bei echten Christbaumfans auch bis Anfang Januar durchh?lt.

Wer auf echtes Kerzenlicht nicht verzichten mag, sollte sie nur in festen, eigens daf?r vorgesehenen Kerzenhaltern an m?glichst freien Stellen anbringen, keinesfalls direkt unter ?ste oder Zweige. Angez?ndet werden sie nach Auskunft der ARAG Experten stets von oben nach unten, gel?scht hingegen von unten nach oben.

Vor allem wenn Kinder oder Haustiere im Haushalt leben, darf der Baum mit brennenden Kerzen nie aus den Augen gelassen werden. Ein Eimer mit Wasser oder ein Handfeuerl?scher sollten immer griffbereit in der N?he des Baumes stehen. Mit Kindern sollte man dar?ber hinaus den Ernstfall ?ben! Der Nachwuchs sollte wissen, dass man sich bei einem Brand auf keinen Fall verstecken darf und auch die Notrufnummer 112 der Feuerwehr kennen!

Weitere interessante Informationen zur Brandvorbeugung unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/vermieterrechtsschutz/feuer-wohnungsbrand-vorbeugen-versicherung/

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