Intensivbetten – Drastischer Abbau in Bayern während der “Corona”-Krise

Offener Brief an Herrn S?der

Intensivbetten – Drastischer Abbau in Bayern w?hrend der “Corona”-Krise

Sehr geehrter Herr Ministerpr?sident Dr. S?der,
sehr geehrter Herr Holetschek,

Im Zeitraum von Ende August 2020 bis zum 10. November 2021 wurde die Anzahl der betreibbaren Intensivbetten in Bayern von ca. 3.950 Betten auf ca. 3.100 Betten reduziert – also um mehr als 21%. Gleichzeitig wurde die gemeldete Notfallreserve an Intensivbetten von etwa 1.980 auf etwa 800 Betten gek?rzt.
Auch seit der Ausrufung des Katastrophenfalles in Bayern am 11. November 2021 bis zum 23. November 2021 ist die Anzahl der betreibbaren Intensivbetten in Bayern nicht merklich erh?ht worden.
Die Notfallreserve wurde sogar im Eiltempo weiter reduziert auf ca. 570 Betten.

Ausrufung des Katastrophenfalles
Aufgrund von “Corona” wurde ab 11. November 2021 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz festgestellt.
Begr?ndung: “Der Wert der mit an COVID-19 erkrankten Personen belegten Krankenhausbetten der Intensivstationen hat den Grenzwert von 600 (rote Ampel) ?berschritten.” Es drohe eine ?berlastung der Intensivpflege.

Warum werden die Intensivbetten in Bayern trotzdem weiter abgebaut?
Bayern r?hmt sich, die bundesweit h?chste Quote an Einsatzpotential im Katastrophenschutz zu haben.
Und was ist passiert? Anfang 2021 wurden die Vorschriften f?r Intensivstationen ge?ndert: seit 01. Februar 2021 darf eine Pflegekraft weniger Patienten betreuen. Allein dadurch sind bis zu 20% der Intensivbetten per Definition “verschwunden”.
Sollte dies die Lage dramatischer erscheinen lassen?
Die gr??te Einschr?nkung von Grundrechten seit ?ber 70 Jahren
Wir erleben aktuell massive Einschr?nkungen der Versammlungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Freiz?gigkeit, Berufsfreiheit und weiterer Grundrechte in Bayern und in Deutschland. Gastst?tten, Hotels, kulturelle Veranstaltungen, ja sogar der Arbeitsplatz d?rfen nur noch mit spezieller “Berechtigung” betreten werden. Zeitweise waren Ausgangssperren in Kraft. Milliarden an finanziellen Mitteln und scheinbar unbegrenzte personelle Ressourcen werden zur brachialen Durchsetzung dieser Grundrechtseinschr?nkungen aufgewendet – jedoch keine ausreichenden Mittel zur Wiederherstellung der Intensivkapazit?ten.
Zum Intensivbetten-Abbau in Bayern werden folgende Quellen genannt:

Am 10. November wurde in Bayern erneut landesweit der Katastrophenfall ausgerufen. So bereits im M?rz 2020 und Dezember 2020. Die rechtlichen Konsequenzen des Katastrophenfalls sind im bayerischen Katastrophenschutzgesetz geregelt.
Wenn ein Katastrophenfall ausgerufen wird, besser gesagt: festgestellt wird, sollen Kr?fte geb?ndelt werden, die Arbeit der vielen Beh?rden und Hilfsorganisationen sollen bestm?glich koordiniert. In Bayern gibt es keine feststehende Katastrophenschutz-Einheit. Diese Arbeit leisten einzelne Beh?rden, Organisationen und ehrenamtliche Helfer.
Was Beh?rden im Katastrophenfall d?rfen
Die Beh?rden d?rfen Katastrophengebiete beispielsweise r?umen und den Zutritt verbieten. Sie haben auch das Recht, jeden B?rger zum Einsatz heranzuziehen – in Form von “Dienst-, Sach- und Werkleistungen”. Am wichtigsten jedoch: Grundrechte k?nnen eingeschr?nkt werden, unter anderem die Versammlungsfreiheit, die Freiz?gigkeit und die Freiheit der Person, sprich: Wenn es hart auf hart kommt, d?rften die Beh?rden auch anordnen, dass keiner mehr seine Wohnung verlassen darf.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-katastrophenfall-corona-bedeutung-1.4846803

Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) Vom 24. Juli 1996, zuletzt durch ? 1 Abs. 166 der Verordnung vom 26. M?rz 2019 (GVBl. S. 98) ge?ndert..

Art. 7 Katastrophenhilfe
(1) 1Katastrophenhilfe ist die auf Ersuchen der Katastrophenschutzbeh?rden zu leistende Mitwirkung im
Katastrophenschutz. 2Sie mu? geleistet werden, wenn nicht durch die Hilfeleistung die Erf?llung dringender eigener Aufgaben ernstlich gef?hrdet wird.

(3) Zur Katastrophenhilfe sind verpflichtet
1. die Beh?rden und Dienststellen des Freistaates Bayern,
2. die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke,
3. die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden K?rperschaften, Anstalten und
Stiftungen des ?ffentlichen Rechts,
4. die Feuerwehren,
5. die freiwilligen Hilfsorganisationen im Sinn des Art. 2 Abs. 13 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes
(BayRDG),
6. die Verb?nde der Freien Wohlfahrtspflege,
auch wenn sie ihren Sitz oder Standort nicht im Zust?ndigkeitsgebiet der Katastrophenschutzbeh?rde
haben.

(4) 1Das Ersuchen um Katastrophenhilfe stellt die Katastrophenschutzbeh?rde f?r ihr Gebiet. 2Braucht sie
Hilfe von ausw?rts, so stellt sie das Ersuchen ?ber die f?r den Sitz oder den Standort der zur
Katastrophenhilfe Verpflichteten zust?ndige Katastrophenschutzbeh?rde. Ist Gefahr im Verzug, so kann diese Hilfe unter Benachrichtigung der zust?ndigen Katastrophenschutzbeh?rde unmittelbar angefordert werden.
Wussten Sie schon, dass
-wir in Bayern 470.000 Einsatzkr?fte bei den Feuerwehren, freiwilligen Hilfsorganisationen und beim THW haben?
-davon 450.000 ehrenamtlich t?tig sind?
-dies bundesweit die h?chste Quote an Einsatzpotential ist?
https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/katastrophenschutzsystem/datenundfakten/index.php
Die Reduktion der freien Intensivkapazit?ten hat mehrere Gr?nde:
-Zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland waren die Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt (01.03.-01.08.2020). Es wurden voraussichtlich mehr freie Betten gemeldet f?r deren Betrieb regul?r jedoch nicht ausreichend Personal vorhanden w?re. Dies war dem Umstand geschuldet, dass f?r die Kliniken noch nicht einsch?tzbar war welche Bedarfe durch die steigenden Infektionszahlen mit dem neuartigen Coronavirus entstehen w?rden. Daher haben die Kliniken versucht so viele Betten wie m?glich zu schaffen. Auch die Anforderung des Registers, betreibbare Betten und keine theoretischen Kapazit?ten zu melden, wurde zunehmend wahrgenommen. Anfang August 2020 haben die Pflegepersonaluntergrenzen wieder eingesetzt: Eine Reduktion von etwa 2.000 Betten ist zu beobachten. Die Krankenh?user, bzw. die Intensivstationen mussten einen Schl?ssel von 2,5:1 tags?ber und 3,5:1 im Nachtdienst ab dem 1.8.2020 einhalten (das bedeutet eine Pflegekraft betreut 2,5 bzw. 3,5 Patient*innen).
-Zum 1.2.2021 haben sich die Personaluntergrenzen auf 2:1 und 3:1 ge?ndert, sprich weniger Patient*innen kommen auf eine Pflegekraft. Wenn weniger Patient*innen durch eine Pflegekraft versorgt werden d?rfen, sind entsprechend weniger betreibbare Betten im System verf?gbar. (Siehe dazu die FAQ Was bedeuten Pflegepersonaluntergrenzen?)
https://www.intensivregister.de/#/faq/18af7107-e098-43e7-a9f6-723b167559ba
Der “Anw?lte f?r Aufkl?rung” e.V. stellt Ihnen daher abschlie?end folgende Fragen:
1.Warum sind weder Personal noch Material aus anderen Bereichen abgezogen worden, obwohl die rechtlichen M?glichkeiten dazu geschaffen waren?
2.Warum wird die Notfallreserve der Intensivbetten nicht aktiviert, sondern zunehmend gestrichen? Gab es die Notfallreserve jemals?
3.Wann wird mit der Heranziehung zus?tzlicher technischer und personeller Hilfe begonnen? War und ist dies ?berhaupt beabsichtigt?
4.Warum passiert im Bereich der Intensivpflege nichts? Warum werden dort keine Kr?fte geb?ndelt? Das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Die Intensivbetten in Bayern werden weiterhin massiv abgebaut! Weshalb?

Sie werden um Stellungnahme bis zum 20.12.2021 gebeten.

Der Vorstand der Anw?lte f?r Aufkl?rung e.V.

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