Interview zum Hinweisgeberschutzgesetz: Interne Hinweisgeber Meldestelle schützt vor Finanz- und Reputationsschäden

Der Entwurf der Bundesregierung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, Whistleblower k?nftig noch besser vor K?ndigung und Mobbing zu sch?tzen. Hierf?r sollen Unternehmen eine interne Meldestelle f?r Hinweisgeber einrichten. Mit der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag wird im ersten Quartal 2023 gerechnet. Welche Unternehmen hiervon betroffen sind und wie sich diese auf das HinSchG bereits jetzt vorbereiten k?nnen, erfahren Sie in diesem Interview mit unserer CEO Jessica Stehn-B?cker.

Warum m?ssen Whistleblower gesch?tzt werden?

Menschenunw?rdige Arbeitsbedingungen in Organisationen und Unternehmen sowie Verst??e gegen geltendes Recht stehen im Fokus des ?ffentlichen Lebens und m?ssen aufgedeckt bzw. beseitigt werden. Bis heute ist der Schutz von Whistleblowern nicht einheitlich geregelt. Das kann Hinweisgeber davon abhalten Missst?nde zu melden, weil sie mit Diskriminierungen rechnen m?ssen.

Was regelt das HinSchG konkret und welche Unternehmen sind betroffen?

Um den Schutz der Whistleblower zu verbessern, sollen Unternehmen in Deutschland eine interne Meldestelle f?r Hinweisgeber einrichten, an die sich hinweisgebende Personen wenden k?nnen.
Von den Regelungen direkt betroffen sind alle Unternehmen, die in der Regel mindestens 50 Besch?ftigte haben (? 12 Abs. 2 HinSchG-E). F?r Arbeitgeber ab 250 Mitarbeitenden gilt die Verpflichtung sofort nach Inkrafttretens des Gesetzes. F?r Unternehmen mit 50 bis 249 Besch?ftigten sieht ? 42 HinSchG-E eine verl?ngerte Umsetzungsfrist bis 17. Dezember 2023 vor.

Muss ich mit Bu?geldern rechnen, wenn ich die interne Meldestelle nicht einf?hre?

Verst??e gegen das HinSchG verstehen sich als Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbu?e bestraft werden.
Ein Bu?geld in H?he von bis zu 100.000 Euro hat zu erwarten, wer eine Meldung oder die darauffolgende Kommunikation verhindert (oder dies versucht), wer verbotene Repressalien ergreift (oder dies versucht) oder wer vors?tzlich oder fahrl?ssig das Vertraulichkeitsgebot missachtet.
Mit Geldbu?en in H?he von bis zu 20.000 Euro muss rechnen, der keine interne Meldestelle einrichtet oder diese nicht betreibt.
Die h?chstm?gliche Geldbu?e f?r die aufgef?hrten Tatbest?nde kann auf das bis zu 10-fache der vorstehend genannten H?chstbetr?ge erh?ht werden.

Und welche Vorteile hat eine interne Meldestelle f?r Unternehmen?

Neben dem Abwenden von Geldbu?en liegen die weiteren Vorteile einer internen Hinweisgeber Meldestelle f?r Unternehmen auf der Hand. So lassen sich mit dieser Missst?nde und Betrugsf?lle aufdecken, die ansonsten unentdeckt bleiben w?rden.
Ferner k?nnen Reputations- und Finanzsch?den verhindert werden, wenn die interne Meldestelle als Kommunikationskanal f?r Whistleblower intensiv beworben wird. Denn mit ihr liegt es in der Hand des Unternehmens das Anliegen des Hinweisgebers zu bewerten und selbst dar?ber zu bestimmen, wie weiter verfahren wird. Wendet sich der Whistleblower dagegen direkt an die Beh?rde oder ?ffentlichkeit drohen unmittelbar negative Meldungen in den Medien, Verkaufseinbu?en und/oder sinkende Aktienkurse.
Eine interne Meldestelle kann dar?ber hinaus das Vertrauen der Besch?ftigten und externen Stakeholder st?rken. Und aus den eingehenden Hinweisen k?nnen Unternehmen letztendlich lernen und wachen.

Welche Anforderungen bestehen an eine interne Meldestelle f?r Whistleblower?

Beim Betrieb einer internen Meldestelle m?ssen einige Aspekte bedacht werden. So zum Beispiel den Schutz der Identit?t der Hinweisgeber und die Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen bei der Einrichtung der Meldestelle. Dar?ber hinaus muss der Whistleblower seine Hinweise ?ber verschiedene Kan?le ?bermitteln k?nnen. Pflicht sind Kan?le f?r Meldungen in m?ndlicher (z.B. Telefon oder Sprachnachricht) oder schriftlicher Form (wie an eine Postanschrift, via Messenger oder Mail-Adresse).
Und aus meiner Sicht der entscheidende Aspekt ist die pers?nliche Zusammenkunft mit einer f?r die Entgegennahme einer Meldung zust?ndigen Person (Ombudsperson) der internen Meldestelle innerhalb einer angemessenen Zeit. Die Hinweisgeber Meldestelle muss zudem durch nachweislich geschultes Personal mit besonderer Integrit?t betreut werden. Auch die Kommunikation und Schulung der Besch?ftigten steht nach der Einrichtung der Meldestelle ganz oben auf der Tagesordnung. Eingehende Meldungen m?ssen dann innerhalb bestimmter Fristen gepr?ft, beantwortet und geeignete Folgema?nahmen ergriffen werden. Der ganze Vorgang ist zu dokumentieren.

Das klingt nach viel zus?tzlicher Arbeit. K?nnen auch Dritte mit einer entsprechenden Meldestelle benannt werden?

Ja, es d?rfen Dritte mit der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle f?r Hinweisgeber beauftragt werden, an die sich die Besch?ftigten wenden k?nnen.

Wie k?nnen sich Unternehmen vorbereiten?

Auch wenn das HinSchG noch nicht in Kraft getreten ist, k?nnen sich Unternehmen und ihre Besch?ftigten gezielt vorbereiten. So sollten mindestens die F?hrungskr?fte und Personalabteilung f?r das Thema Whistleblowing sensibilisiert werden. Au?erdem gilt es im Vorwege zu kl?ren, ob Unternehmen f?r die interne Meldestelle selbst zust?ndig sein oder einen Dienstleister beauftragen m?chten. In diesem Zusammenhang sollte sich Gedanken dar?ber gemacht werden, wie Whistleblower motiviert werden sollen, die interne Meldestelle zu nutzen und sich nicht sofort an eine Beh?rde zu wenden.
Sollte bereits eine interne Meldestelle eingerichtet worden sein, gilt es zu pr?fen, ob diese den geplanten Anforderungen des HinSchG gen?gt. Ich denke hier insbesondere an das pers?nliche Treffen mit dem Meldestellenbeauftragten auf Wunsch des Hinweisgebers.

Welche Hinweisgeberl?sungen bietet Intelli Revolution?

Als Hinweisgebersystem Anbieter halten wir f?r unserer Kundschaft verschiedene Pakete zur Auswahl.
Beim Basis-Paket mit Hinweisgeber-Portal und Ombudsperson kommunizieren der Hinweisgebende und die Ombudsperson ?ber eine E-Mail-Adresse, eine Sammel-Mobil-Nummer f?r Messenger (Text- und Sprachnachrichten) oder unsere Postanschrift.
Beim Komfort-Paket mit Hinweisgeber-System und Ombudsperson mit buchen Sie ein digitales Hinweisgebermeldesystem und bieten dem Hinweisgebenden die Option, ?ber eine Webseite, einem E-Mail-Kanal und eine digitale Whistleblower-Telefon-Hotline (VoiceBot) Hinweise an die Ombudsperson zu ?bermitteln.
Auch f?r Unternehmen, die bereits ?ber Meldekan?le verf?gen und noch eine Ombudsperson ben?tigen, sind wir mit unserem Paket Ombudsperson f?r bestehende Meldekan?le zur Stelle.

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