Neuerungen in der Entgeltabrechnung – ein Update 2024

Essen – Auch zum Jahresbeginn 2024 sind – neben neuen Bemessungsgrenzen – wieder zahlreiche weitere Neuerungen in der Entgeltabrechnung umzusetzen. Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, gibt eine ?bersicht ?ber diese Neuerungen – ohne Anspruch auf Vollst?ndigkeit -, die bei der Umsetzung helfen soll.

Neuer Mindestlohn und seine Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Seit dem 01.01.2024 gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn i. H. von 12,41 EUR. Daran ankn?pfend betr?gt die neue Geringf?gigkeitsgrenze seit dem 01.01.2024 538 EUR (12,41 EUR x 130 : 3 = 537,77 EUR aufgerundet auf 538 EUR). “Handlungsbedarf entsteht bei Besch?ftigten, deren regelm??iges Arbeitsentgelt zwar mehr als 520 EUR, aber nicht mehr als 538 EUR betr?gt”, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.

Neue Werte f?r Mindestausbildungsverg?tungen
F?r die im Kalenderjahr 2024 beginnenden Ausbildungsverh?ltnisse ist im ersten Ausbildungsjahr eine Verg?tung von mindestens 649 EUR zu zahlen (Die Bekanntmachung ?ber die Fortschreibung der H?he der Mindestverg?tung in Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz (2024) wurde am 18.10.2023 im BGBI 2023 I Nr. 279 ver?ffentlicht).

?nderungen bei der Schwerbehindertenabgabe
Das Neunte Sozialgesetzbuch verpflichtet private und ?ffentliche Arbeitgeber, in einem bestimmten Mindestumfang schwerbehinderte Menschen zu besch?ftigen. Arbeitgeber, die dieser Pflicht nicht nachkommen, m?ssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese wird ab 2024 zum Teil deutlich erh?ht.

Neue Meldepflichten f?r Arbeitgeber bei Inanspruchnahme von Elternzeit
Ab 2024 m?ssen sowohl der Beginn als auch das Ende einer Elternzeit elektronisch von den Arbeitgebern an die Krankenkassen gemeldet werden. Steuerberater Roland Franz weist darauf hin, dass die Meldepflicht nur Elternzeiten betrifft, die nach dem 31.12.2023 beginnen.

GKV-Ausf?llhilfe sv.net wird durch das SV-Meldeportal ersetzt
Die bisherige Anwendung sv.net wird zwar ?bergangsweise noch bis zum 29.02.2024 weiterlaufen. Aber bereits seit dem 01.01.2024 steht sv.net jedoch nicht mehr in vollem Umfang zur Verf?gung. Anwender k?nnen Daten aus sv.net nicht in das SV-Meldeportal ?bernehmen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung – ab 2024 nur noch elektronisch
Unbedenklichkeitsbescheinigungen k?nnen und d?rfen ab 2024 nur noch elektronisch beantragt und versendet werden. “Sofern Arbeitgeber bislang bereits von einem Abonnement in der papiergebundenen Version Gebrauch gemacht haben, ist das Abonnement mit Beginn des elektronischen Verfahrens neu zu beantragen”, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.

Anspruch auf Freistellung und/oder Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Ab 2024 gilt – zun?chst befristet bis zum 31.12.2025 -, dass jeder Elternteil f?r jedes Kind bis zu 15 (Alleinerziehende: 30) Arbeitstage Kinderkrankengeld beziehen kann. Insgesamt ist der Anspruch bei mehreren Kindern auf 35 (Alleinerziehende: 70) Arbeitstage begrenzt.

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