Reisepass: Das Tor zur Welt

ARAG Experten mit Tipps, wie man mit abgelaufenem Pass doch noch verreisen kann

Wer einen deutschen Reisepass besitzt, kann 194 L?nder auf der Welt ohne ein Visum bereisen. Damit geh?rt er neben den Reisep?ssen von Frankreich, Italien, Japan, Singapur und Spanien zu den m?chtigsten P?ssen weltweit. Wer wie lange wohin mit dem kleinen bordeauxroten B?chlein reisen darf und welche Neuerungen das Beantragen des Passes ab n?chstem Jahr erleichtern, erkl?ren die ARAG Experten. Zudem nennen sie einige M?glichkeiten, wie Reisende trotz abgelaufenem Pass nicht auf ihren Urlaub verzichten m?ssen.

Der deutsche Reisepass
F?r alle Reisen au?erhalb der Europ?ischen Union ben?tigt man einen Reisepass. Der Personalausweis gen?gt hier nicht. ?brigens: Auch im Vereinigten K?nigreich Gro?britannien und Nordirland gen?gt der Personalausweis seit dem Brexit im Oktober 2021 nicht mehr. Der elektronische Reisepass (ePass) ist zehn Jahre g?ltig, wenn man 24 Jahre oder ?lter ist; ansonsten betr?gt die G?ltigkeit sechs Jahre. Nach Ablauf der G?ltigkeitsdauer kann der Pass nicht verl?ngert, sondern muss neu beantragt werden. Da einige Reisel?nder bei Einreise eine Restg?ltigkeit von sechs Monaten verlangen, raten die ARAG Experten, sp?testens sechs Monate vor Ablauf einen neuen Pass zu beantragen. N?here Auskunft zu den Vorschriften in einzelnen L?ndern erteilt das Ausw?rtige Amt. Auf der Datenkarte des Reisepasses befindet sich seit 2017 ein kontaktloser Chip. Darauf enthalten sind die pers?nlichen Daten aus dem Passbuch, das biometrische Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdr?cke des Passinhabers. Der ePass kostet f?r Personen ab 24 Jahren 70 Euro, ansonsten 37,50 Euro.

Oh Schreck, der Pass ist weg
Wer seinen Pass verliert oder wem er gestohlen wird, dem raten die ARAG Experten, sich umgehend bei der Polizei oder in einem B?rgeramt zu melden. Kommt der Pass im Ausland abhanden, sollten sich Reisende auch dort bei der ?rtlichen Polizei melden, denn f?r das Ausstellen von Ersatzdokumenten ist in der Regel das Polizeiprotokoll n?tig. Zudem sollten sich Betroffene bei der Auslandsvertretung im jeweiligen Reiseland melden, um die n?chsten Schritte zu kl?ren.

?brigens: Findet sich das Dokument zwischenzeitlich wieder an, muss auch das Wiederauffinden pers?nlich beim B?rgeramt gemeldet werden, damit der Suchauftrag aus der polizeilichen Sachfahndungsdatei wieder gel?scht werden kann. Anschlie?end kann der Pass bis zum Ablauf innerhalb Deutschlands wieder normal genutzt werden. Ob und wie problemlos die Nutzung nach Wiederauffinden im Ausland ist, l?sst sich nicht so einfach sagen. Je nach Reiseland k?nnen ausl?ndische Beh?rden wiedergefundene Dokumente einziehen oder nicht anerkennen. Daher raten die ARAG Experten, auf die Nutzung solch eines Passes zu verzichten und nach der R?ckkehr nach Deutschland einen neuen Pass zu beantragen.

Der Express-Reisepass
Ist der Reisepass abgelaufen oder nicht auffindbar, gibt es schnelle Hilfe. Wer noch etwa drei oder vier Werktage Zeit hat, bis die Reise losgeht, kann einen Express-Reisepass beantragen. Wie der normal ausgestellte Pass ist auch der Express-Reisepass zehn Jahre g?ltig. Ben?tigt werden auch hier ein aktuelles biometrisches Passbild und ein Identit?tsnachweis. Das k?nnen der Personalausweis, der abgelaufene Reisepass oder eine Geburtsurkunde sein. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass die Express-Variante teurer wird. Hier wird ein Zuschlag von 32 Euro erhoben.

Der vorl?ufige Reisepass
Wer am Tag der Abreise bemerkt, dass der Pass ung?ltig ist, aber noch die M?glichkeit hat, zum Amt in seiner Gemeinde zu gehen, kann sich dort einen vorl?ufigen Reisepass ausstellen lassen. Der enth?lt keinen Chip und gilt nur f?r ein Jahr. Auch hierf?r wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie ein Ausweisdokument ben?tigt. Allerdings ist dies ein absolutes Notdokument, was nicht in allen L?ndern anerkannt wird. So kann man laut ARAG Experten beispielsweise damit nicht in die USA einreisen. Die Geb?hren f?r den vorl?ufigen Reisepass betragen 26 Euro.

Der Last-Minute-Pass
Die Bundespolizei hilft in allerletzter Minute und stellt kurzfristig einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz aus. Dienststellen findet man beispielsweise an den Flugh?fen Frankfurt, N?rnberg und M?nchen sowie an den Grenzen. Als Nachweis dient laut ARAG Experten ein abgelaufenes Reisedokument – egal, ob Personalausweis, Reisepass oder vorl?ufiger Reisepass – oder ein F?hrerschein mit Foto. Dieses Dokument gilt nur f?r die Dauer der jeweiligen Reise, l?ngstens jedoch f?r drei Monate. Neben den Mitgliedsstaaten der Europ?ischen Union erkennen ?brigens auch einige andere L?nder wie z. B. Norwegen, die Schweiz oder Monaco den Reiseausweis f?r die Einreise zu touristischen Zwecken an. In die T?rkei hingegen kann man damit nicht einreisen. Wer die M?glichkeit hat, kann den Reiseausweis vorher online ?ber die Homepage der Bundespolizei beantragen und am Flughafen oder bei einer der anderen hinterlegten Dienststellen abholen. Die Kosten f?r das Dokument belaufen sich laut Information der ARAG Experten auf acht Euro.

Wie reisen Doppelstaatler?
Wer zwei Staatsangeh?rigkeiten besitzt, sollte laut ARAG Experten mit einem deutschen Reisepass oder Personalausweis reisen, wenn es sich um die Einreise nach oder die Ausreise aus Deutschland handelt. Wer als Doppelstaatler in den anderen Staat reist, dessen Angeh?rigkeit er ebenfalls besitzt, sollten die nationalen Dokumenten des anderen Staates nutzen. Daher ist es in der Regel ratsam, zwei g?ltige Reisep?sse zu haben.

Wann sind zwei Reisep?sse sinnvoll?
In einigen Staaten k?nnte es Probleme bei der Einreise geben, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass der Pass-Inhaber zuvor einen anderen Staat bereist hat. Daher kann es unter Umst?nden sinnvoll sein, einen zweiten Pass zu beantragen. Daf?r m?ssen Betroffene die Reisepl?ne nachweisen, beispielsweise durch Flugtickets, Best?tigung durch den Arbeitgeber oder Korrespondenz mit einem Gesch?ftspartner. Auch f?r Weltreisende besteht die M?glichkeit, sich einen Zweitpass ausstellen zu lassen. Sind Weltenbummler schon unterwegs, sollten sie sich nach Auskunft der ARAG Experten an eine Auslandsvertretung des aktuellen Reiselandes wenden.

Bald schneller zum Reisepass
Durch Digitalisierung und Entb?rokratisierung soll man ab Mai 2025 schneller zum Reisepass kommen. Dann gen?gt ein digitales Passbild zur Beantragung. Dazu sollen sogar Selbstbedienungsstationen in den Beh?rden aufgestellt werden. Zudem entfallen einige unbequeme Wege, da man sich Reisep?sse (und auch Personalausweise) per postalischer Direktzustellung schicken lassen darf. Daf?r ist laut ARAG Experten allerdings eine inl?ndische Meldeanschrift des Antragstellers n?tig. Um rechtzeitig vor Ablauf der G?ltigkeitsdauer ein neues Dokument zu beantragen, gibt es ab 2025 eine elektronische Erinnerung per E-Mail.

Kinderreisepass
Seit 1. Januar 2024 d?rfen Kinderreisep?sse nicht mehr neu ausgestellt, verl?ngert oder aktualisiert werden. Stattdessen kann nach Information der ARAG Experten ein elektronischer Reisepass mit l?ngerer G?ltigkeitsdauer beantragt werden, der weltweit genutzt werden kann. F?r Reiseziele innerhalb der Europ?ischen Union gen?gt ein Personalausweis. Bestehende Kinderreisep?sse sind weiterhin sechs Jahre g?ltig und d?rfen noch bis zum Ende ihrer G?ltigkeit weitergenutzt werden.

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