Schimmelalarm in der Wohnung

ARAG Experten informieren ?ber Schimmelbefall in Wohnr?umen

In den stillen Ecken von Wohnungen breitet sich oft unbemerkt ein unerw?nschter Gast aus: Schimmel. Dieser unscheinbare Eindringling birgt eine ernsthafte Gefahr f?r die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner. Denn Schimmel in Wohnr?umen macht krank. Menschen, die Schimmel oder Feuchte in Innenr?umen ausgesetzt sind, leiden laut Umweltbundesamt h?ufiger an Atemwegserkrankungen. Vor allem bei Kindern, die in Wohnr?umen mit Schimmelbefall aufwachsen, ist das Risiko hoch, dass ihre gesundheitliche Entwicklung negativ beeinflusst wird. Was gegen Schimmel hilft und wer f?r die Beseitigung verantwortlich ist, wissen die ARAG Experten.

Mindesttemperatur in Mietvertr?gen erlaubt?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass Mieter zu einer Mindesttemperatur in der Wohnung verpflichtet. Gleichwohl m?ssen Mieter durch angemessenes Heiz- und L?ftungsverhalten Sch?den an der Wohnung vorbeugen. K?nnen Vermieter ihren Mietern nachweisen, dass die Sch?den durch falsches L?ften oder Heizen entstanden sind, sind m?glicherweise Schadensersatzanspr?che f?llig.

Mehr Schimmel durch niedrige Temperaturen?
Je niedriger die Zimmertemperatur, desto gr??er die Gefahr der Schimmelbildung. Vor allem in ?lteren und schlecht ged?mmten Geb?uden ist das Risiko gro?, dass sich Feuchtigkeit und Schimmel bilden, wenn die Heizung k?lter bleibt. Laut Umweltbundesamt kann sich bereits innerhalb weniger Tage Schimmel bilden, wenn die Luftfeuchte dauerhaft ?ber 60 Prozent liegt. Um die Feuchte zu messen, empfehlen die ARAG Experten einen digitalen Raumluftfeuchtemesser aus dem Baumarkt. Tags?ber sollten die Raumtemperaturen daher nicht unter 20 Grad Celsius gesenkt werden; nachts darf es auch schon einmal 18 Grad kalt werden. Von einer weiteren Absenkung raten die ARAG Experten allerdings ab. Vor allem immungeschw?chte Menschen w?ren dann besonders gef?hrdet.

Schimmel vermeiden durch richtiges L?ften?
Wird die Luftfeuchtigkeit in Innenr?umen zu hoch, droht Schimmelbildung. Daher raten die ARAG Experten, nach dem Duschen und Kochen zu l?ften – und zwar nach au?en und nicht in benachbarte R?ume. Vermeiden sollte man dabei dauerhaft gekippte Fenster. Sie sorgen kaum f?r Luftaustausch und k?hlen die W?nde aus. Stattdessen besser Fenster ganz ?ffnen und etwa dreimal t?glich sto?l?ften. Nach der Dusche hilft ein Abzieher, dass nasse Fliesen schneller trocknen. W?sche sollte nach M?glichkeit drau?en oder in einem Heizungs- oder W?schekeller getrocknet werden.

Schimmel bek?mpfen
Ist der Grund f?r den Schimmelbefall bekannt und tritt er nur oberfl?chlich auf einer Fl?che von maximal einem halben Quadratmeter auf, k?nnen Betroffene laut ARAG Experten den Schimmel selbst beseitigen. Dabei sollte dem Schimmel mit feuchten T?chern zu Leibe ger?ckt und m?glichst staubarm gearbeitet werden, damit sich Schimmelsporen nicht in der Luft verteilen. Also Finger weg von Staubsaugern und Besen!

Handelt es sich um glatte Oberfl?chen, gen?gen ein Tuch und haushalts?bliche Reinigungsmittel. Das Wasser sollte allerdings h?ufiger ausgetauscht werden. Sind Silikonfugen befallen, raten ARAG Experten zum Erneuern mit einem speziellen Sanit?rsilikon. Mieter sollten aber vorher den Vermieter um Erlaubnis fragen oder ihn um die Beseitigung des Problems bitten. Handelt es sich um por?se Fl?chen, die von Schimmel befallen sind, hilft ein alkoholischer Reiniger mit einem mindestens 70-prozentigen Alkoholanteil. Bei dieser Reinigungsaktion sollte aufgrund der Brand- und Explosionsgefahr gut gel?ftet und auf das Rauchen verzichtet werden.

Sind M?bel bereits tiefergehend vom Schimmel befallen, hilft nur eins: Weg damit! Ist der Befall nur oberfl?chig, hilft ein intensives Absaugen. Die ARAG Experten raten dabei allerdings zu einem speziellen Sicherheitsstaubsauger, der gemietet werden kann.

Bei einem gro?fl?chigen, tiefgehenden Schimmelbefall oder einer unbekannten Ursache raten die ARAG Experten, einen Profi mit der Schimmelbeseitigung zu beauftragen. Auch hier sollten Mieter vorher mit dem Vermieter abstimmen, wer die Kosten ?bernimmt.

Wer muss den Schimmel beseitigen?
Sind bauliche M?ngel der Grund f?r die Schimmelbildung, ist in der Regel der Vermieter f?r eine zeitnahe Schimmelbeseitigung zust?ndig. Kann nachgewiesen werden, dass falsches L?ften und Heizen die Ursache ist, muss der Mieter die Kosten der Beseitigung tragen. F?r eine klare Faktenlage raten die ARAG Experten Mietern, ein Protokoll ?ber die Raumtemperatur und L?ftungszeiten zu f?hren.

Wer hilft bei Problemen?
Wer gesundheitliche Probleme hat, die unter Umst?nden auf Schimmelbildung zur?ckzuf?hren sind, sollte unbedingt den Hausarzt aufsuchen. Er kann betroffene Patienten zu einem Facharzt f?r Lungenheilkunde oder Allergologie ?berweisen. Je nach ?rztlichem Ergebnis sollten Mieter mit ihrem Vermieter abkl?ren, welche Schritte gegen den Schimmel unternommen werden k?nnen.

Einen ?berblick ?ber Beratungsstellen zum Thema Schimmel in Innenr?umen bietet das Netzwerk Schimmelpilzberatung Deutschland. Auch Gesundheits?mter bieten laut ARAG Experten in der Regel Ortsbegehungen und Messungen an.

Darf die Miete bei Schimmelbildung gemindert werden?
Tritt in einer Wohnung trotz korrekten L?ftens und Heizens tats?chlich Schimmel auf, liegt ein Mangel vor und es kann ein Recht auf Mietminderung bestehen. Allein die M?glichkeit eines k?nftigen Schimmelbefalls reicht hingegen nicht f?r eine Mietminderung. Die ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes, in dem die Mieter einer Wohnung mit ?lterer Bausubstanz die Miete gek?rzt haben, weil aufgrund schlechter W?rmed?mmung die Gefahr von Schimmelbildung drohte. Doch da der Zustand des Geb?udes den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bauvorschriften und technischen Normen entsprach, lag kein Mangel vor, der einen Mietminderung rechtfertigte (Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18).

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