Sonderregeln für das Elterngeld wegen Corona

So manche werdenden Eltern erstellen gewissenhaft einen Finanzplan f?r die Zeit nach der Geburt, um gut ?ber die Runden zu kommen. Aber vielleicht hat Corona ihre Pl?ne durchkreuzt. Aufgrund des Lockdowns waren viele Angestellte gezwungen, in Kurzarbeit zu gehen und etliche haben sogar ihren Arbeitsplatz verloren. Damit verbunden sind Einkommensverluste. Das Einkommen der Eltern vor der Geburt ist aber ma?gebende Grundlage f?r die H?he des Elterngeldes nach der Geburt. Doch die Sorge um eine Einbu?e des Elterngeldes ist umsonst. Der Staat hat befristete Sonderregelungen f?r Elterngeldbezieher in Corona-Zeiten geschaffen. Spezielle Regelungen gibt auch noch f?r Eltern in systemrelevanten Berufen bis zum Ende dieses Jahres.

Die H?he des Elterngeldes leidet nicht darunter

Schwangere Mitarbeiterinnen im nicht systemrelevanten Einzelhandel, der station?ren Gastronomie oder von kulturellen Einrichtungen, die geschlossen bleiben m?ssen, k?nnen aufatmen. Das reduzierte Entgelt wirkt sich nicht auf das Elterngeld aus! Befristete Sonderregelungen sorgen daf?r, dass der Bemessungszeitraum f?r das Elterngeld ausgedehnt wurde. F?r junge Familien wurde Planungssicherheit geschaffen.

Gl?cklicherweise k?nnen nun die L?hne von vor der Corona-Pandemie herangezogen werden. F?r den Zeitraum vom 01.03.2020 bis aktuell zum 31.12.2021 k?nnen die Monate mit Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld bei der Berechnung vom Elterngeld ausgeschlossen werden. Durch den R?ckgriff auf die h?heren Nettol?hne f?llt das Elterngeld also nicht geringer aus als geplant. Hierf?r ist aber ein Extra-Antrag notwendig.

Auch beim Partnerschaftsbonus wird ein Auge zugedr?ckt. K?nnen die gesetzlichen Teilzeitvorgaben von 25 bis 30 Wochenstunden beim ElterngeldPlus aktuell nicht eingehalten werden, weil die tats?chliche Arbeitszeit pandemiebedingt darunter oder dar?ber liegt, gibt es den Bonus trotzdem. Die Angaben, die auf dem Antrag seinerzeit gemacht wurden, behalten ihre G?ltigkeit. Die vier zus?tzlichen Monate Elterngeld gehen bei einer Teilzeitt?tigkeit beider Eltern nicht verloren.

Ganze Elterngeldmonate k?nnen nachgeholt werden

W?hrend M?tter in stillgelegten Branchen ihrer Wunscharbeitszeit nicht nachgehen k?nnen, ist in systemrelevanten Branchen ein anderes Problem aufgetaucht. Die frisch gebackenen Eltern werden z.B. in den Pflegeberufen dringend gebraucht und vorzeitig in den Betrieb zur?ckgeholt. K?nnen Eltern ihre Planung betrieblich bedingt nicht einhalten, kommen ebenfalls Ausnahmeregelungen zum Tragen. Werden die erlaubten 30 Stunden Wochenarbeitszeit pro Monat beim ElterngeldPlus ?berschritten oder muss ein Elternteil ungeplant fr?her aus der Baby-Pause in seinen systemrelevanten Beruf zur?ckkehren, wird das Elterngeld f?r diese Monate nicht gestrichen. Eine sp?tere Wiederaufnahme des Elterngeldes nach einer Unterbrechung ist in diesem Fall ausnahmsweise m?glich.

Derzeit kann bis zu drei Monate nachtr?glich eine ?nderung im Elterngeldantrag vorgenommen werden, wenn der Elterngeldbezieher in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Die normalerweise verfallenen Elterngeldmonate k?nnen in diesem z.B. Fall nach hinten aufgeschoben werden. Und zwar nicht nur im Anschluss an die geplanten Elterngeldmonate, sondern auf die Zeit nach der Krise. Dies wirkt sich auch nicht nachteilig aus, wenn der aufgeschobene Elterngeldbezug in den Zeitraum der 12 Monate vor der n?chsten Geburt des darauffolgenden Geschwisterkindes f?llt.

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