Sonnenkraft in Privathaushalten mit weniger Bürokratie

Die Sonne scheint hell und lange zur Sommersonnenwende und liefert viel kostenlose Energie aus dem Universum. Immer mehr davon wird in Privathaushalten f?r Elektroautos, Waschmaschine, Geschirrsp?ler, Computer und Co. ben?tigt. Klasse, wenn die Stromkosten gesenkt werden k?nnen, indem selbst Strom produziert wird. Im absoluten Aufw?rtstrend sind Balkonkraftwerke. Speziell diese kleinen Photovoltaik (PV)-Anlagen am Balkon werden durch das in Kraft getretene Solarpaket 1 deutlich attraktiver. Auch f?r Vermieter bzw. Mieter in Mehrfamilienh?usern wurden b?rokratische H?rden abgebaut, um die Nutzung von PV-Anlagen zu f?rdern. Die Lohnsteuerhilfe Bayern fasst alle diesj?hrigen Neuerungen und Vorteile von PV-Anlagen f?r Verbraucher zusammen.

Einfacherer Zugang zu g?nstigem Solarstrom f?r Mieter

Das Solarpaket 1 sieht vor, dass Bewohner von Mehrfamilienh?usern den g?nstigeren Solarstrom direkt vom Dach, der Garage oder von Batteriespeichern nutzen k?nnen. Der Umweg ?ber das Einspeisen des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz entf?llt. Die technischen Anforderungen f?r Vermieter werden vereinfacht, indem mehrere Anlagen zusammengeschlossen werden d?rfen. Zudem werden PV-Anlagen f?r die Stromversorgung von Mietern jetzt auf Gewerbegeb?uden oder Nebenanlagen wie Garagen gef?rdert, sofern der dort erzeugte Strom unmittelbar verbraucht und nicht ins Netz eingespeist wird. F?r Mieter soll ein preiswerter Erg?nzungstarif f?r Strom, der zus?tzlich zum PV-Strom notwendig ist, erh?ltlich sein. Im Gespr?ch ist noch, dass Mieter k?nftig ohne Erlaubnis des Vermieters Balkonkraftwerke in ihrer Wohneinheit anbringen d?rfen.

Unkompliziertere Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken

?bergangsweise d?rfen ab sofort neue Balkonanlagen mit einem analogen Ferraris-Z?hler, der in vielen Einfamilienh?usern verbaut wurde, benutzt werden. Dieser l?uft r?ckw?rts, wenn Strom ins Netz eingespeist wird. Damit reduziert sich die verbrauchte Strommenge vom Netzanbieter und senkt die Stromkosten. Der Austausch gegen einen digitalen Zweirichtungsz?hler ist bis 2032 nicht mehr Pflicht. Somit wurde die H?rde f?r viele Haushalte gesenkt, eine Balkon-PV-Anlage anzuschaffen und die Rentabilit?t erh?ht. Und auch der Anschluss ?ber einen einfachen Schukostecker soll f?r die Einspeisung von Strom einer Balkonsolaranlage ausreichen. Mit dem Betrieb ?ber die vorhandenen Steckdosen wird die Montage deutlich erleichtert und die Betreiber sparen sich die Kosten der Installation einer speziellen Wielandsteckdose durch einen Fachbetrieb.

Leistungsf?higere Balkonkraftwerke zul?ssig

Die Einspeiseleistung von Solaranlagen am Balkon war in Deutschland auf 600 Watt beschr?nkt. Durch das Solarpaket 1 wurde das Einspeiselimit auf 800 Watt, wie in den Niederlanden, angehoben. Dies bietet bei der Neuanschaffung den Vorteil, dass die Stromrechnung bei der Verwendung eines Ferraris-Z?hlers weiter f?llt, wenn im Haushalt vor?bergehend keine Strom verbrauchenden Ger?te laufen. Betreiber mit digitalen Ger?ten k?nnen derzeit davon nur profitieren, wenn sie den nicht genutzten Strom in einem Stromspeicher zwischenspeichern. Andernfalls geht er kostenlos ins ?ffentliche Netz. Die maximale Solarleistung der Balkonsolaranlage wurde auf 2 KW angehoben.

Schnellere Anmeldung von Balkonkraftwerken

Weiterhin wurde f?r Endverbraucher die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vereinfacht. Statt wie bisher 20 sind nur mehr f?nf Angaben bei der Anmeldung notwendig. Neben dem Standort werden das Datum der Inbetriebnahme, die Gesamtleistung der Module, die Wechselrichterleistung und die Stromz?hlernummer abgefragt. Zus?tzlich ist die Anmeldepflicht f?r die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Dies ?bernimmt jetzt die Bundesnetzagentur automatisch. ?brigens, wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, muss mit einer Strafe von bis zu zehn Euro monatlich pro Kilowatt installierter Solarleistung rechnen. Bei zwei Modulen mit insgesamt 840 Watt beispielsweise macht das pro Monat 8,40 Euro an Strafe aus.

Die Steuervorteile aus dem Jahressteuergesetz 2022 bleiben

Bereits seit letztem Jahr gibt es von der Bundesregierung steuerliche Anreize bei Anschaffung und Betrieb von PV-Anlagen f?r Privatverbraucher. So ist f?r den Kauf und die Lieferung von PV-Anlagen, Stromspeichern und Komponenten zur Nachr?stung oder Austausch von Endabnehmern keine Mehrwertsteuer mehr zu zahlen.

Wird der Strom nicht ausschlie?lich selbst genutzt, sondern gegen eine Geb?hr ins Stromnetz eingespeist, kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Dadurch entfallen die Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserkl?rung. Balkonkraftwerke waren grunds?tzlich davon befreit. Und f?r die Inanspruchnahme eines Lohnsteuerhilfevereins f?r die Erstellung der Einkommensteuererkl?rung ist die PV-Anlage am Dach nicht mehr wie zuvor hinderlich.

Da die Einspeiseverg?tung von selbst erzeugtem Strom mit PV-Anlagen bis zu einer gewissen Maximalleistung von der Einkommensteuer befreit ist, muss sie in der Steuererkl?rung nicht mehr eingetragen werden. Die aufwendige Ermittlung von Einnahmen, Ausgaben und Gewinn ist entfallen. Dies gilt f?r PV-Anlagen auf Einfamilienh?usern oder Garagen bis zu einer Leistung von 30 kWp. Bei Mehrfamilienh?usern und gemischt genutzten Geb?uden darf die Maximalleistung nicht mehr als 15 kWp je Wohneinheit ?berschreiten. Beim Betrieb von mehreren PV-Anlagen d?rfen insgesamt nicht mehr 100 kWp produziert werden. Dies ist von Vermietern zu beachten.

www.lohi.de/steuertipps

Keywords:PV-Anlagen, Balkonkraftwerke, Photovoltaik, Solarenergie, Einkommensteuererkl?rung

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