StaRUG: So gelingt die finanzwirtschaftliche Restrukturierung – neuer Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen

– Unternehmensrettung auch gegen den Willen einzelner Gl?ubiger
– Unternehmer kann aus einer Vielzahl an Sanierungsoptionen w?hlen
– www.starug-saninsfog.de: Was Unternehmer ?ber das neue Sanierungsgesetz (SanInsFoG) wissen m?ssen.

D?sseldorf, Frankfurt, M?nchen, 15. Februar 2020

Restrukturierungen sollen weiter vereinfacht werden. Dazu k?nnen seit Anfang 2021 Unternehmer mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) einen neuen Rechtsrahmen nutzen. Stimmt die Mehrheit der Gl?ubiger zu, lassen sich finanzwirtschaftliche Sanierungen leichter umsetzen. Bisher scheiterten au?ergerichtliche Sanierungen h?ufig an dem Widerspruch einzelner Gl?ubiger. Mit dem StaRUG sollen Unternehmer motiviert werden, die Sanierung fr?hestm?glich zu starten und so eine Insolvenz zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen nur drohend zahlungsunf?hig ist.

Zentrales Element: Der Restrukturierungsplan

Der Rechtsrahmen schlie?t die L?cke zwischen einer auf die Zustimmung aller Gl?ubiger angewiesenen au?ergerichtlichen Sanierung einerseits und der Sanierung in der Eigenverwaltung andererseits. Zentrales Element ist der Restrukturierungsplan. Die darin enthaltenen Ma?nahmen sollen die drohende Zahlungsunf?higkeit beseitigen. Welche Ma?nahmen getroffen werden, ist dem Unternehmen freigestellt. Neben den Krisenursachen und der finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Schuldners enth?lt der Plan die ausgearbeiteten bzw. schon umgesetzten Ma?nahmen, die betroffenen Gl?ubiger, die Regelung ?ber die Verbindlichkeiten des Unternehmens, die Wiederherstellung der Renditef?higkeit sowie eine Vergleichsrechnung. Sie soll aufzeigen, dass die Gl?ubiger nicht schlechter gestellt werden als in anderen Sanierungsverfahren.

Der Abstimmungsprozess ?ber den Restrukturierungsplan ist die eigentliche Neuerung und lehnt sich an das Insolvenzplanverfahren an. Die in die Plansanierung einbezogenen Gl?ubiger werden in Gruppen eingeteilt, die ihre unterschiedliche Rechtsstellung widerspiegeln (bspw. nachrangige Gl?ubiger/ nicht nachrangige Gl?ubiger). Der Sanierungsplan gilt als angenommen, wenn innerhalb einer jeden Gruppe mindestens 75 Prozent der Forderungssumme zustimmen. Dar?ber hinaus muss die Mehrheit der Gruppen zustimmen.

Sanierungsoptionen des StaRUG: Sanierungsmoderation und Restrukturierungsverfahren

Das StaRUG stellt krisenbehafteten Unternehmen – deren Gesch?ftsmodelle im Kern gesund sind – zwei Optionen zur Verf?gung: die Sanierungsmoderation und das Restrukturierungsverfahren. Der Sanierungsmoderator vermittelt zwischen Schuldner und seinen Gl?ubigern, um die wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufzul?sen. Dazu hat er zun?chst drei Monate Zeit, die auf Antrag nochmals um drei Monate verl?ngert werden k?nnen. Herrscht bei allen betroffenen Gl?ubigern Einigkeit ?ber die Ma?nahmen, dann kann das Gericht diesen Sanierungsvergleich best?tigen. Damit werden die getroffenen Regelungen unanfechtbar.

Str?uben sich Gl?ubiger gegen die Regelungen, dann k?nnen die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens unter Einbindung eines Gerichtes genutzt werden. Diese umfassen:
1.) Die Durchf?hrung eines gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens (gerichtliche Planabstimmung)
2.) Die gerichtliche Vorpr?fung von Fragen, die f?r die Best?tigung des Restrukturierungsplans erforderlich sind
3.) Die gerichtliche Anordnung von Regelungen zur Einschr?nkung von Ma?nahmen der individuellen Rechtsdurchsetzung, wie eine Vollstreckungssperre oder eine Verwertungssperre (Stabilisierung)
4.) Die gerichtliche Best?tigung eines Restrukturierungsplans (Planbest?tigung)

Der Restrukturierungsbeauftragte

Nutzt der Schuldner die oben genannten Instrumente, bestellt das Gericht zudem einen Restrukturierungsbeauftragten. Aber auch, wenn die Rechte von Verbrauchern oder mittleren, kleinen oder Kleinstunternehmen ber?hrt werden, die Anspruchserf?llung der Gl?ubiger ?berwacht werden soll oder Ma?nahmen gegen Gl?ubiger getroffen werden. Der Restrukturierungsbeauftragte kann zudem auf Wunsch des Unternehmens oder der Gl?ubiger hinzugezogen werden, um die Interessen der betroffenen Gl?ubiger angemessen zu ber?cksichtigen.

Fr?hzeitige Sanierung

Das neue Sanierungsverfahren bildet einen weiteren Baustein des Sanierungsbaukastens. Das Verfahren ist vor allem f?r F?lle sinnvoll, die bisher an einer au?ergerichtlichen Sanierung gescheitert sind. Allerdings darf in Arbeitnehmerrechte und Pensionsverpflichtungen nicht eingegriffen werden. Au?erdem muss das Unternehmen f?r mindestens zw?lf Monate durchfinanziert sein. Unternehmen m?ssen also fr?hzeitig selbst aktiv werden und die Verhandlungen mit ihren Gl?ubigern beginnen. Denn der Rahmen steht nur Unternehmen zur Verf?gung, die erst drohend zahlungsunf?hig sind. Die drohende Zahlungsunf?higkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten fristgem?? zu erf?llen, aktuell aber alles rechtzeitig bezahlt.
Mit dem Gesetz soll ebenso Unternehmen geholfen werden, die aufgrund der Covid-19 Pandemie unverschuldet ins Straucheln geraten sind, aber ?ber ein ?berzeugendes Gesch?ftsmodell verf?gen. Viele Unternehmen haben die staatlichen Kredite in Anspruch genommen und sich damit hoch verschuldet. Damit laufen sie in die Gefahr einer ?berschuldung und das ist ein Grund f?r einen Insolvenzantrag.

Fr?hwarnsystem installieren

Um die Krise fr?hzeitig zu erkennen, m?ssen Unternehmen nun ein Warnsystem installieren. Laut Gesetz m?ssen Gesch?ftsleiter Entwicklungen ?berwachen, die zur Bestandsgef?hrdung des Unternehmens f?hren k?nnen. Die konkrete Reichweite dieser Pflicht ist von der Gr??e, Branche, Struktur und auch der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens abh?ngig. Als Warninstrumente haben sich die rollierende Unternehmensplanung und insbesondere die Liquidit?tsplanung etabliert.

Fazit: was bringt das StaRUG?

Mit dem StaRUG, dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz, k?nnen Firmenlenker auf ein weiteres Instrument zur Sanierung von Unternehmen zugreifen. Es schlie?t die L?cke zwischen einer au?ergerichtlichen Sanierung, bei der alle Gl?ubiger mitwirken m?ssen, und der Sanierung in der Eigenverwaltung. Je nach wirtschaftlicher Ausgangslage kann der Unternehmer aus verschiedenen Verfahren w?hlen. Voraussetzung f?r die nachhaltige Sanierung: Das Unternehmen muss fr?hzeitig und gut vorbereitet mit den Ma?nahmen beginnen. Ein erfahrener Sanierungsberater kann bei der Auswahl der richtigen Option unterst?tzen.

Das neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz bietet umfangreiche Vorteile:

– Sanierungsma?nahmen k?nnen auch gegen den Willen einzelner Gl?ubiger durchgesetzt werden
– Ma?nahmen der Zwangsvollstreckung k?nnen untersagt oder einstweilig eingestellt werden (Vollstreckungssperre)
– Rechte an Gegenst?nden des beweglichen Verm?gens, die als Aus- oder Absonderungsrechte geltend gemacht werden k?nnten, d?rfen nicht umgesetzt werden (Verwertungssperre)

Hintergrund:
Das SanInsFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts), das Anfang 2021 in Kraft trat, soll die Folgen der COVID-19-Pandemie eind?mmen. Das StaRUG ist ein Bestandteil des SanInsFoG. Mit dem StaRUG wurde dar?ber hinaus die europ?ische Richtlinie zum pr?ventiven Restrukturierungsrahmen (EU) 2019/1023 des Europ?ischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 umgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.biz-tv.net/fs-starug-god-01.

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