Steuererklärung: Pflicht und Kür zugleich

ARAG Experten mit Informationen rund um die Steuererkl?rung

Jede Person, die in Deutschland Einkommen generiert, muss Einkommensteuer zahlen. Denn Steuereinnahmen sind die wichtigsten Einnahmequellen von Bund, L?ndern und Gemeinden. Rund 77 Milliarden Euro betrug die veranlagte Einkommensteuer 2022. Sie ist neben der Lohnsteuer mit etwa 227 Milliarden die Steuer mit dem h?chsten Aufkommen. Regelm??ig zum Jahresanfang verschickt das Finanzamt Aufforderungen zur Abgabe der Steuererkl?rung an die Steuerzahler. Ein Grund f?r die ARAG Experten, ?ber Pflichten und Fristen zu informieren.

Wer muss wof?r Einkommensteuer zahlen?
Wer wie hoch besteuert wird, regelt in Deutschland das Einkommensteuergesetz. Danach m?ssen grunds?tzlich alle Personen, die Einkommen erzielen, Einkommensteuer zahlen. Auch Rentner m?ssen unter bestimmten Umst?nden Einkommensteuer zahlen, wenn ihre Eink?nfte ?ber dem steuerlichen Freibetrag liegen. Die Einkommensteuer wird auf verschiedene Arten von Einkommen erhoben, darunter fallen laut ARAG Experten Eink?nfte aus nichtselbstst?ndiger Arbeit wie z. B. Geh?lter und L?hne, Eink?nfte aus selbstst?ndiger Arbeit, Eink?nfte aus Kapitalverm?gen (Zinsen oder Dividenden), Eink?nfte aus Vermietung und Verpachtung, Eink?nfte aus Land- und Forstwirtschaft oder sonstige Eink?nfte, z. B. aus Unterhaltsleistungen oder steuerpflichtigen Sozialleistungen.

Wie wird die Steuer berechnet?
Die Berechnung erfolgt nach dem sogenannten progressiven Steuersatzsystem, bei dem der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Dabei werden zun?chst alle Eink?nfte des Steuerpflichtigen zusammengefasst. Diese Summe bildet das zu versteuernde Einkommen und wird dann in einen entsprechenden Steuertarif eingestuft. Je nach Tarif und Einkommensh?he wird der anzuwendende Steuersatz bestimmt. Nun werden laut ARAG Experten Steuererm??igungen und -abz?ge ber?cksichtigt, die die endg?ltige Steuerlast reduzieren. Dazu geh?ren beispielsweise Werbungskosten, Kinderfreibetr?ge, Entlastungsbetr?ge f?r Alleinerziehende, Sonderausgaben oder au?ergew?hnliche Belastungen.

M?ssen auch Jugendliche unter 18 Jahren Einkommensteuer zahlen?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Jugendliche unter 18 Jahren grunds?tzlich nicht voll gesch?ftsf?hig sind und f?r sie daher besondere Regelungen in Bezug auf die Einkommensteuer gelten. Solange die Einnahmen, z. B. in Form eines regelm??igen Taschengeldes oder durch einen Job in der Freizeit, einen bestimmten Betrag nicht ?bersteigen, ist keine Einkommensteuer f?llig. Erst wenn die Eink?nfte ?ber dem aktuellen Freibetrag von 11.604 Euro im Jahr liegen, k?nnen Eink?nfte steuerpflichtig sein. In solchen F?llen m?ssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen die Einkommensteuererkl?rung f?r ihn abgeben und die Steuern entrichten.

Auch Jugendliche, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden und eine Ausbildungsverg?tung erhalten, und Studenten k?nnen m?glicherweise einkommensteuerpflichtig werden. Allerdings gibt es hier laut ARAG Experten Freibetr?ge und spezielle Regelungen, die je nach Ausbildungssituation variieren k?nnen.

Abgabetermin verpasst – was nun?
Wurde der Abgabetermin verpasst, drohen Verzugszinsen. Steuerzahler sollten sich daher so schnell wie m?glich um eine Fristverl?ngerung bem?hen. Wer kurz vor der Abgabefrist eine stillschweigende Fristverl?ngerung beantragt, kann davon ausgehen, dass das Finanzamt diese akzeptiert. Wenn man vom Finanzamt nichts mehr h?rt, ist der Antrag genehmigt. Wer nach verstrichener Frist noch eine Fristverl?ngerung beantragt, ist hingegen auf das Wohlwollen der zust?ndigen Finanzbeh?rde angewiesen. Wichtig ist, gute Gr?nde f?r den erneuten Aufschub zu nennen. Dazu z?hlen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verl?ngerung, haben Steuerzahler nach Auskunft der ARAG Experten in der Regel jeweils zum Jahresende Zeit.

Wie hoch ist der Versp?tungszuschlag beim Finanzamt?
Es gilt: Je sp?ter die Steuerunterlagen abgegeben werden, desto h?her die Versp?tungszuschl?ge. F?r jeden angefangenen Monat werden 0,25 Prozent der festgesetzten Steuernachzahlungen f?llig, mindestens jedoch 25 Euro monatlich. Immerhin: Bei 25.000 Euro ist der S?umniszuschlag gedeckelt. Bis zum 14. Monat nach Ablauf des Besteuerungsjahres darf, ab dem 15. Monat muss das Finanzamt einen Versp?tungszuschlag erheben. Wenn keine Aufforderung und Erinnerung mehr helfen, ?bernimmt schlie?lich das Finanzamt die Steuererkl?rung und sch?tzt die Besteuerungsgrundlage. Doch die ARAG Experten warnen: Diese Rechnung f?llt in der Regel nicht zugunsten des Steuerzahlers aus.

Welche Strafe droht bei einer falsch ausgef?llten Steuererkl?rung?
Wer beim Eintragen der Daten in der Zeile verrutscht oder einen anderen Fl?chtigkeitsfehler macht, wird in der Regel nicht bestraft. Die ARAG Experten raten, Fehler umgehend zu berichtigen, wenn man sie entdeckt. Denn ist die Steuererkl?rung einmal abgegeben, sch?tzt Unwissenheit bekanntlich nicht vor m?glichen Konsequenzen. Dabei richtet sich eine Strafe nach der Schwere des Fehlers. Wer sogar absichtlich falsche Angaben macht, begeht Steuerhinterziehung. Und damit ist dann nicht mehr zu spa?en. ?brigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Finanzamt kleinere Fehler bis zu vier Jahre nachverfolgen darf. Bei Steuerhinterziehung kann ein Strafverfahren sogar bis zu zehn Jahre sp?ter eingeleitet werden.

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