Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (C-55/18) war ein Weckruf. Der EuGH hat die EU-Mietgliedstaaten aufgefordert, Systeme zur Zeiterfassung für Mitarbeiter einzurichten.
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (C-55/18) war ein Weckruf. Der EuGH hat die EU-Mietgliedstaaten aufgefordert, Systeme zur Zeiterfassung für Mitarbeiter einzurichten.