– Investor wird aus dem Kundenkreis gefunden
– Schmalhofer Spedition geht über in Schmalhofer Logistik GmbH
– Geschäftsbetrieb wird vollumfänglich fortgeführt, Arbeitsplätze werden aufgestockt
Schlagwort: Insolvenz in Eigenverwaltung
Insolvenzantragspflicht gilt wieder – was nun?
Was sollen Unternehmen jetzt tun, wenn ihre Coronahilfen noch nicht geflossen sind, um die drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden?
Insolvenz in Eigenverwaltung: Autohaus Schmidt nun Teil der Nord-Ostsee Automobile
– Der Betrieb der Autohaus Schmidt GmbH wird im Rahmen eines Asset Deals von der Nord-Ostsee Automobile übernommen
– Gläubigerversammlung hat zugestimmt
– Die meisten Arbeitsplätze bleiben erhalten
Ein Jahr Corona – was vom Mittelstand übrigbleibt
– Marktbereinigung wird schneller gehen, Insolvenzen werden ansteigen
– Unternehmen, die Corona überleben, werden mittel- bis langfristig gestärkt
– Insolvenz in Eigenverwaltung nicht auf dem Radar
Insolvenz in Eigenverwaltung: PTA übernimmt Otto Dilg GmbH
– PTA Pharma-Technischer-Apparatebau GmbH & Co. KG übernimmt Otto Dilg GmbH im Rahmen eines Asset Deals
– Gläubigerversammlung hat zugestimmt
– ein großer Teil der Arbeitsplätze bleibt erhalten
Der Corona-Pandemie getrotzt: Insolvente Teamwork Media gehört nun zur Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage
– Operative Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung bereits abgeschlossen
– Investor gefunden
– Großer Anteil der Arbeitsplätze bleibt am bisherigen Standort erhalten
Maredo hätte nicht pleitegehen müssen
– Coronahilfen hätten 450 Arbeitsplätze gerettet
– Lediglich Rücklagen fehlten, um weiter zu bestehen
Warum bekommen insolvente Unternehmen in Eigenverwaltung keine Corona-Hilfen?
– Diese Unternehmen sind erfolgreich saniert und können fortgeführt werden
– Sie können ihre Verbindlichkeiten bedienen
– Sie sind keine Gefahr für die Volkswirtschaft
Die Insolvenzantragspflicht weiter hinauszuschieben führt erst recht zur Insolvenz
1. Überschuldete Unternehmen werden in Zahlungsunfähigkeit rutschen
2. Hoher volkswirtschaftlicher Schaden zu erwarten
3. Lösung: Insolvenz in Eigenverwaltung