TÜV Rheinland: Trotz Einparkhilfen – Autofahrer haften im vollen Umfang / Fahrzeugführer trägt im Verkehr alleinige Verantwortung / Rechtslage: Zusammenstöße beim Einparken sind kein Kavaliersdelikt (FOTO)

TÜV Rheinland: Trotz Einparkhilfen – Autofahrer haften im vollen Umfang / Fahrzeugführer trägt im Verkehr alleinige Verantwortung / Rechtslage: Zusammenstöße beim Einparken sind kein Kavaliersdelikt (FOTO)Köln (ots) –

Automatische Einparkhilfen können sich für Autofahrer als große
Unterstützung erweisen. Ist eine Parklücke gefunden, reicht ein
Knopfdruck, damit die Elektronik des Fahrzeugs das Rangieren
übernimmt. Der Fahrer ist so lediglich für das Gas geben und Bremsen
zuständig – zumindest aus technischer Sicht. Faktisch aber bleiben
die Fahrer auch bei diesen teilautomatisierten Prozessen für den
gesamten Parkvorgang in vollem Umfang verantwortlich. Kommt es beim
automatischen Einparken zu einem Schaden, trägt der Fahrer die volle
Haftung. “Ich bin unschuldig, das Auto ist gefahren – diese
Argumentation hat nach aktueller Rechtslage keinerlei Gültigkeit. Die
automatische Einparkhilfe ist genau wie Kameras und andere Sensoren
lediglich ein Assistenzsystem, welches den Fahrer unterstützt, aber
nicht ersetzt”, sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV
Rheinland.

Erst warten, dann Polizei informieren

Ob mit Assistenzsystemen oder ohne – kommt es beim Einparken zu
einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, ist dies ein
meldepflichtiger Verkehrsunfall. Das gilt selbst dann, wenn auf den
ersten Blick keinerlei Beschädigungen festzustellen sind. Wer sich
ohne zu handeln vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht. Einen
selbstgeschriebenen Hinweiszettel am betroffenen Fahrzeug zu
hinterlassen ist gut gemeint, aber alles andere als rechtssicher. Der
Gesetzgeber schreibt in solchen Fällen eine angemessene Wartezeit
vor, wobei der Richtwert bei Sachschäden mit zirka 30 Minuten
bemessen ist. Sollte der Sachverhalt in dieser Zeit nicht geklärt
sein, ist eine Meldung bei der Polizei dringend zu empfehlen.

Fotos zum Selbstschutz

“Der Unfall sollte bei der nächstgelegenen Dienstelle – nicht
unter dem Notruf 110 – telefonisch gemeldet werden. Den Sachverhalt
schildern sowie Kennzeichen, Modell und Farbe des betroffenen
Fahrzeugs nennen. Dann ist man auf der sicheren Seite kann sich vom
Unfallort entfernen”, rät Rechtien. Außerdem empfiehlt der Experte,
möglichst aussagekräftige Fotos vom Unfallort und den versursachten
Schäden anzufertigen, um sich vor möglichen überzogenen
Schadenersatzforderungen abzusichern.

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