Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling – Vormundschaft des Jugendamts

(DAV). H?ufig k?nnen Eltern im Ausland das Sorgerecht f?r ihr Kind, das als unbegleiteter Fl?chtling nach Deutschland gelangte, nicht ausreichend aus?ben. In solchen F?llen kann das Gericht feststellen, dass die elterliche Sorge ruht und zum Beispiel das Jugendamt zum Vormund bestellen.

Der Jugendliche wurde im t?rkischen Kurdengebiet geboren. 2022 reiste er nach Deutschland ein. Er leidet unter einer beidseitigen H?rsch?digung. Das Jugendamt, das ihn in Obhut nahm, ging deswegen davon aus, dass er nicht richtig lesen und schreiben lernen konnte. Er wurde mit einem weiteren unbegleiteten minderj?hrigen Fl?chtling in einer Wohnung untergebracht und durch p?dagogische Fachkr?fte im Alltag unterst?tzt. Einmal im Monat hat er Kontakt zu seinen Eltern, die weder Deutsch noch Englisch sprechen.

Das Jugendamt beantragte die Vormundschaft und hatte damit in zweiter Instanz Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass die elterliche Sorge ruhe und die Aus?bung des Sorgerechts auf das Jugendamt zu ?bertragen sei.

Unbegleiteter Fl?chtling: Wann ruht das elterliche Sorgerecht?
Stelle das Familiengericht fest, dass die Eltern auf l?ngere Zeit ihr Sorgerecht tats?chlich nicht aus?ben k?nnten, ruhe die elterliche Sorge, erl?uterten die Richter. Eine rein k?rperliche Abwesenheit sei daf?r allerdings nicht ausreichend, sofern die Eltern ihre Kinder gut versorgt w?ssten und mit modernen Kommunikationsmitteln oder Reisem?glichkeiten auch aus der Ferne Einfluss nehmen k?nnten. Nur dann, wenn die Eltern auf l?ngere Zeit nicht entscheidend in die Aus?bung des Sorgerechts eingreifen k?nnten sei das Ruhen der elterlichen Sorge festzustellen. Das sei hier der Fall.

Der Jugendliche habe nur etwa alle zwei bis vier Wochen kurzen telefonischen Kontakt zu seinen Eltern. Dieser sei noch dadurch erschwert, dass es in dem Dorf h?ufig f?r mehrere Stunden keinen Strom gebe. Innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen k?nnten sich jedoch Umst?nde ergeben, die eine sofortige Entscheidung erforderten, etwa ein notwendiger medizinischer Eingriff. Es sei zweifelhaft, ob die Eltern in einem solchen Notfall tats?chlich zuverl?ssig erreichbar seien. Dar?ber hinaus d?rften ihnen ausreichende Kenntnisse dar?ber fehlen, welche Verh?ltnisse f?r ihren Sohn in Deutschland best?nden und welche Entscheidungen zu treffen seien.

Eltern im Ausland: Vormund f?r das Kind in Deutschland?
Das Ruhen der elterlichen Sorge bedeute, dass die Eltern nicht berechtigt seien, das Sorgerecht auszu?ben. Daher sei in diesem Fall ein Vormund zu bestellen.
Die Auffassung des Amtsgerichts in erster Instanz treffe nicht zu. Dieses hatte gemeint, dass die Befugnisse des Jugendamts, die es durch die Inobhutnahme habe, ausreichend seien. Diese Befugnisse, so die Richter am Oberlandesgericht, seien jedoch nur vorl?ufige. F?r ein unbegleitetes ausl?ndisches Kind oder einen Jugendlichen sei umgehend die Bestellung eines Vormunds oder Erg?nzungspflegers zu veranlassen.

Oberlandesgericht Hamm am 28. November 2023 (AZ: 4 UF 108/23)

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