Statement des Vorsitzenden des CGB zu dem Abschlussbereicht der
Renten-Reformkommission.
Zu den heute vorgelegten Empfehlungen der Rentenkommission erklärte in einer ersten Stellungnahme der stellvertretende Bundesvorsitzende der CGB-CDA-Arbeitsgemeinschaft und Bremer CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph:
Die Rentenkommission hat termingerecht ihren Bericht vorgelegt. Das die 33 Empfehlungen, auf die man sich verständigt hat, nicht auf ungeteilte Zustimmung der Koalitionsparteien wie auch der Opposition, der Sozialverbände oder der Sozialpartner stoßen würde, war zu erwarten. Es wäre daher verfehlt, die Kommissionsempfehlung in Gänze in einen Gesetz-entwurf zu übernehmen und noch vor der parlamentarischen Sommerpause dem Deutschen Bundestag zuzuleiten. Die Vorschläge verdienen es, sorgfältig geprüft und debattiert zu werden. CGB und CDA/CGB-AG erwarten, dass Bundesre-gierung und Parlament hierfür ausreichend Zeit einräumen.
Zu den Empfehlungen selbst:
Anders als vielfach befürchtet, wird in den Empfehlungen der Rentenkommission die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung nicht infrage gestellt. Dies gilt auch in Bezug auf das Rentenniveau, für das die Kommission in ihrer Empfehlung 1 als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Altersversorgung eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern empfiehlt sowie in Empfehlung 14 die Beibehaltung der Koppelung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung. Ein konkretes Rentenniveau, wie es aktuell bis 2031 festgeschrieben ist, wird in den Kommissionsempfehlungen nicht genannt. In Bezug auf den Nachhaltigkeitsfaktor, der nach seiner Aussetzung bis 2031 wieder zum Tragen kommen soll, sowie bezüglich weiterer Dämpfungsfaktoren heißt es in Empfehlung 14, dass das Rentenniveau unter Berücksichtigung des gesamten vorgeschlagenen Rentenpakets sowohl für den Rentenbestand als auch für die zukünftigen Rentenneuzugänge mindestens so hoch wie heute ausfallen soll.
Zur Sicherung des Rentenniveaus soll laut Kommissionsempfehlung 28 auch die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Renten-Komponente beitragen. Empfohlen hierzu wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent. Ausgebaut soll ebenfalls die betriebliche Altersvorsorge, für die keine gesetzliche Verpflichtung gefordert, aber perspektivisch eine annähernd flächendeckende Verbreitung gefordert wird.
Die Rentenkommission hat sich in ihren Empfehlungen nicht die Forderung nach einer Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu eigen gemacht. Stattdessen schlägt sie für die Zeit nach 2031 eine Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung vor, was bis 2041 eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 67 auf 67,5 Jahre bedeuten würde. Ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren wäre danach erst in den 2090er Jahren erreicht.
Zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung insbesondere Älterer empfiehlt die Rentenkommission u.a. die Anhebung der Alters-grenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre, eine zeitnahe Anhebung der Altersgrenze für lang-jährig Versicherte von 63 auf 65 Jahre, die Abschaffung der Altersteilzeit im Blockmodell sowie die Abschaffung des abschlagsfreien Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte. Nach einer Studie des DIW für die Bertelsmann-Stiftung könnte allein die Umsetzung der letztgenannten Empfehlung der Rentenversicherung zu Einsparungen von rd. 10 Mrd. Euro jährlich verhelfen. Gleichwohl wird diese Empfehlung nicht nur vom CGB und der CDA/CGB-AG kritisch gesehen, da sie auch viele gesundheitlich Beeinträchtigte sowie Personen mit erschwerter Arbeitsbiographie dazu zwingen würde, länger arbeiten zu müssen. Dies ist allerdings auch der Kommission bewusst. Sie fordert daher für diesen Personenkreis neue Entlastungsregelungen sowie eine Überarbeitung des Begriffs Erwerbsminderung.
Zur Empfehlung der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, wie sie Österreich weitgehend vollzogen hat, konnte sich die Rentenkommission nicht durchringen. In ihren Empfehlungen 22, 23 und 24 empfiehlt sie jedoch, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die Vorstände von Aktiengesellschaften sowie die Abgeordneten des Bundestags und der Landesparlamente in den Kreis der Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen.
Besonders zu begrüßen ist aus Sicht christlicher Gewerkschaften, dass die Rentenkommission eine Begrenzung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung ablehnt, dessen Höhe in der politischen Diskussion vielfach zu Begründung einer Rentenreform herhalten musste. Die Kommission empfiehlt in ihrer Empfehlung 17 vielmehr eine nachvollziehbare Systematisierung und transparente Darstellung der sogenannten versicherungsfremden Leistungen. Leistungen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen, seien perspektivisch vollständig über Bundesmittel zu erstatten.
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