Seit Januar 2026 befindet sich die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in der Kontrollphase. EU-Kommission fordert Deutschland zur vollständigen Umsetzung des EAA auf.
Die MLBF mit Sitz in Magdeburg hat am 29. Januar 2026 ihre
Marktüberwachungsstrategien für Produkte und für Dienstleistungen
beschlossen. Auf ihrer Website mlbf-barrierefrei.de beschreibt die Behörde
ihren Ansatz: Sie prüft auf zwei Wegen — aktiv durch systematische, häufig
automatisierte Kontrollen und reaktiv durch die Bearbeitung von Beschwerden.
Nach eigener Darstellung hat der reaktive Weg Vorrang; im Fokus stehen zudem
Angebote mit hoher Nutzerreichweite, hoher Bedeutung für eine selbstständige
Lebensführung sowie Anbieter mit einer negativen Mängel-Historie. Der
Bußgeldrahmen nach § 37 BFSG reicht je nach Verstoß bis 10.000 Euro, in
bestimmten Fällen bis 100.000 Euro; öffentlich dokumentierte Einzel-Bußgelder
sind bislang nicht bekannt (Stand Juli 2026).
Parallel erhöht sich der Druck aus Brüssel. Im März 2026 hat die
EU-Kommission Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme
übermittelt und die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882, des European
Accessibility Act (EAA), in nationales Recht angemahnt. Für die Antwort
räumte die Kommission eine Frist bis Mitte Mai 2026 ein; bleibt diese aus
Sicht Brüssels unzureichend, kann der Fall vor den Europäischen Gerichtshof
gebracht werden. Für Website-Betreiber ist vor allem eine Beobachtung
relevant: Mehrere Fachmedien rechnen im weiteren Jahresverlauf mit einer
möglichen Nachschärfung der deutschen BFSG-Vorgaben.
Auch das private Abmahngeschehen hat sich seit Februar 2026 verändert. Eine
zweite, professionellere Welle stützt sich auf formale Prüfberichte externer
Dienstleister; die Kanzlei KBM Legal dokumentiert Forderungen von rund 2.700
Euro brutto pro Schreiben (Stand 23.02.2026). Ob solche BFSG-Verstöße über
§ 3a UWG (Rechtsbruch) tatsächlich abmahnfähig sind, ist gerichtlich nicht
abschließend geklärt — es handelt sich um ein Kostenrisiko mit offener
Rechtslage, nicht um eine gesicherte Anspruchsgrundlage.
„Drei Entwicklungen gleichzeitig — aktive Marktüberwachung, Druck aus
Brüssel und professionellere Abmahnschreiben — sorgen im Sommer 2026 für
neue Dringlichkeit“, sagt Matthias Seba, Gründer von BFSG-Fuchs. „Das
bedeutet aus meiner Sicht nicht Panik, sondern Priorisierung: Wer weiß, wo
die eigenen Seiten stehen, kann gezielt nachbessern, statt auf ein
Prüfschreiben zu warten.“
BFSG-Fuchs bietet dafür eine automatisierte technische Analyse —
ausdrücklich keine Rechtsberatung:
– Kostenloser Sofort-Check: Prüft die Startseite in rund 60 Sekunden gegen
WCAG-2.1-AA-Regeln, ohne Anmeldung
– Basis-Report (129 Euro einmalig): Prüft bis zu 5 Unterseiten, priorisierte
Befunde, Entwurf einer Barrierefreiheitserklärung
– Profi-Report (399 Euro einmalig): Prüft bis zu 25 Unterseiten, Umsetzungsplan,
30 Tage E-Mail-Support
– Cookie-Check (39 / 69 Euro): technische Prüfung des Consent-Banners nach
TDDDG
– Re-Check-Abo (24,99 Euro/Monat oder 249 Euro/Jahr): monatlicher Re-Check
zur laufenden Kontrolle
Alle Reports werden auf Deutsch geliefert, das Hosting erfolgt in
Deutschland (Hetzner, Nürnberg). Verfügbarkeit: bfsg-fuchs.de — der
Sofort-Check ist ohne Anmeldung nutzbar.
Über BFSG-Fuchs
BFSG-Fuchs (bfsg-fuchs.de) ist ein automatisierter Barrierefreiheits-Scanner
von Matthias Seba, Kutenholz. Der Dienst liefert automatisierte
Barrierefreiheits-Scans deutscher Websites nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549
(axe-core-basiert, mit menschlicher Sichtung vor Auslieferung) sowie
technische Cookie-Checks nach § 25 TDDDG. BFSG-Fuchs erstellt technische
Analysen, keine Rechtsberatung. Hosting in Nürnberg.
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Matthias Seba
Matthias Seba
Lange Straße 20
27449 Kutenholz
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