Steuerklassentausch für ausgleichende Gerechtigkeit?

Viele Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften kennen die Steuerklassenkombination 3/5. Im Allgemeinen nimmt der Besserverdienende in der Ehe die Steuerklasse 3 und der Wenigerverdienende die Steuerklasse 5. So l?sst sich das gemeinsame monatliche Einkommen optimieren. Jedoch wird der Gehaltsunterschied beim Netto dadurch noch gr??er. Der Wenigerverdienende hat dabei die schlechteren Karten. Eine ?u?erst seltene Steuerklassenkombination ist die Variante 5/3. Der Wenigerverdienende wird dadurch bessergestellt. Ein Akt der Liebe? Auf jeden Fall eine M?glichkeit, in der Ehe ausgewogene Geh?lter zu schaffen und den Gender Pay Gap zumindest in der Partnerschaft zu reduzieren.

Wie funktioniert der Steuerklassentausch?

Bei der altherk?mmlichen Steuerklassenkombination 3/5 wird der Besserverdienende anteilsm??ig geringer besteuert und bekommt so mehr Netto aufs Konto. Im Gegenzug l?sst sich der Wenigerverdienende anteilsm??ig h?her besteuern. Die Person, die ohnehin das geringere Einkommen hat, verzichtet zugunsten des gemeinsamen Einkommens auf einen Teil von ihrem Netto.

Werden die Steuerklassen getauscht, entscheidet sich der Besserverdienende f?r die Steuerklasse 5 und nimmt somit die h?here Besteuerung in Kauf. Dem Partner mit dem geringeren Einkommen wird somit die Steuerklasse 3 ?berlassen. Das bedeutet, dass die Person, die weniger Einkommen erwirtschaftet, anteilsm??ig in der Ehe oder Partnerschaft geringer besteuert wird. So bleibt diesem Partner mehr von seinem Einkommen. Der Besserverdienende verzichtet hingegen solidarisch auf einen Teil seines monatlichen Einkommens.

Ein Beispie zur Veranschaulichung

Ein katholisches Ehepaar lebt in Bayern und hat noch keine Kinder. Die Ehefrau hat ein monatliches Brutto von 3.000 Euro, der Ehemann verdient 4.500 brutto im Monat. Mit der Steuerklassenverteilung 3/5 h?tte er ein monatliches Netto von 3.224 Euro und sie 1.732 Euro. Der Gehaltsunterschied wird also verst?rkt. Durch das Vertauschen der Steuerklassen bekommt sie in Steuerklasse 3 nun 2.305 Euro auf ihr Konto. Er bekommt mit 2.322 Euro monatlich ann?hernd gleich viel auf sein Konto. Der urspr?ngliche Gehaltsunterschied wird unterj?hrig ausgeglichen. Das k?nnte sich auf die Partnerschaft positiv auswirken, weil keiner von beiden monet?r bessergestellt ist.

Abgerechnet wird zum Jahresende

Allerdings ist die Wahl der Steuerklassen nur eine monatliche Vorauszahlung der Lohnsteuer an das Finanzamt. Dadurch kann lediglich die monatliche H?he und Aufteilung der Geh?lter beeinflusst werden. Die exakte Steuerlast wird mit der Jahreslohnsteuererkl?rung festgestellt. Daher ist bei den Steuerklassenkombinationen 3/5 oder 5/3, wie hier im Beispiel, eine Steuererkl?rung verpflichtend. Durch den unterj?hrigen Verzicht auf mehr Geld in Steuerklasse 5 sammelt sich quasi ein Guthaben beim Finanzamt an. Mit der Abgabe der Einkommensteuererkl?rung im Folgejahr kommt es so ?blicherweise zu einer saftigen Steuererstattung. Diese kann das Ehepaar z.B. f?r ihren Jahresurlaub oder gr??ere Anschaffungen nutzen.

Mehr Elterngeld durch die Steuerklassenwahl

Einen weiteren positiven Effekt kann diese Kombination f?r die k?nftige Familienplanung mit sich bringen. Haben die Ehepartner schon l?nger vor einer Schwangerschaft diese Kombination gew?hlt, bekommen sie durch das h?here Netto der Frau ein h?heres Elterngeld. Denn das Elterngeld wird am Nettogehalt der vergangenen 12 Monate bemessen. Ein kurzfristiger Steuerklassenwechsel vor der Geburt bringt ?brigens nichts! Denn das h?here Netto wird nur ber?cksichtigt, wenn der Antrag auf Steuerklassenwechsel mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beim Finanzamt gestellt wurde. Ansonsten wird die Steuerklasse zwar ge?ndert, aber die Elterngeldstelle zieht das bisherige geringere Netto zur Berechnung heran. Hier ist eine l?ngerfristige Planung vorteilhaft.

Welche Steuerklassenkombination ist die Bessere?

Vorneweg: Es gibt keine richtige oder falsche Steuerklassenkombination! Es ist immer eine individuelle Entscheidung der Ehepartner. Jedes Paar hat andere Vorlieben und setzt seine pers?nlichen Priorit?ten. Die einen m?chten Steuergerechtigkeit durch das Faktorverfahren in Steuerklasse 4 und keine Differenzen zum Schluss. Andere wiederum m?chten ihr monatliches Netto optimieren, um monatliche Verpflichtungen besser zu begleichen und riskieren daf?r eine Nachzahlung, wenn in der Steuererkl?rung nicht viel abzusetzen ist. Wieder andere schw?ren auf die seltene Kombination 5/3, weil sie finanzielle Ungleichheiten durch die Steuerklassenwahl bereinigen und eine finanzielle Gleichstellung in der Ehe erreichen m?chten.

“?hnliche Geh?lter sind allerdings nur mit einer Einkommensverteilung wie im Beispiel m?glich. Dies muss man einschr?nkend festhalten”, erkl?rt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Verdient Partner A 2.000 Euro und Partner B 5.000 Euro im Monat, ist durch die Steuerklassenwahl 5/3 kein ann?hernd gleich hohes Netto erreichbar. Dies funktioniert nur, wenn die Geh?lter nicht zu stark auseinanderklaffen.

www.lohi.de/steuertipps

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