Rechtsanwältin Susanne Kilisch erklärt wie der Wille betreuter Menschen ermittelt wird und die Umsetzung durch Betreuer erfolgen soll.
Schlagwort: Betreuungsrecht
Rechtsanwalt Christoph Wolters berät zum Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB für Unverheiratete
Der Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB für Unverheiratete besteht gleichermaßen für Mütter und Väter, je nachdem, wer die Betreuung des Kindes übernimmt.