Wer einen Betreuungsdienst gründen möchte, braucht keine Pflegeausbildung. Die Heinzelmännchen Franchise GmbH erklärt die Voraussetzungen nach § 45a SGB XI.

BildViele Menschen, die sich im Bereich Seniorenbetreuung selbstständig machen möchten, scheitern an einem weit verbreiteten Missverständnis: dem Glauben, eine Pflegeausbildung zu benötigen. Die Heinzelmännchen Franchise GmbH aus Leverkusen klärt auf, unter welchen Voraussetzungen ein anerkannter Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI gegründet werden kann.

Was § 45a SGB XI ermöglicht

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das am 1. Januar 2016 in Kraft trat, wurde der Zugang zu anerkannten Betreuungsleistungen grundlegend erweitert. Seither können Betreuungsdienste gegründet werden, die ihre Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen, ohne dass der Gründer eine pflegerische Berufsausbildung vorweisen muss.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 erhalten monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, den sie für Leistungen anerkannter Betreuungsdienste einsetzen können. Das schafft eine planbare Einnahmebasis von Beginn an.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick

Wer einen Betreuungsdienst gründen möchte, benötigt kein Pflegestudium. Entscheidend sind ein einwandfreies Führungszeugnis, kaufmännisches Grundverständnis, geeignete Büroräumlichkeiten am Standort sowie die Bereitschaft zur Zertifizierung als Alltagsbegleiter. Die Anerkennung durch die zuständige Pflegekasse ist zwingend erforderlich, die genauen Voraussetzungen variieren je nach Bundesland.

Ein wachsender Markt

Mit aktuell 5,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland und einer Prognose von bis zu 7,6 Millionen bis 2035 wächst die Nachfrage nach professioneller Alltagsbegleitung kontinuierlich. Über 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, ein Markt der von klassischen Pflegediensten allein nicht mehr bedient werden kann.

Heinzelmännchen Franchise begleitet Gründer von Anfang an

Die Heinzelmännchen Franchise GmbH unterstützt angehende Betreuungsdienst-Gründer im gesamten DACH-Raum, von der Standortanalyse über die Pflegekassenzulassung bis hin zur Mitarbeitergewinnung. Aktive Standorte bestehen in Leverkusen, Düsseldorf, Bergisch Gladbach, Rheinfelden, Passau, Landsberg am Lech und Zeitz.

Weitere Informationen zum Thema Betreuungsdienst gründen, den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Franchisesystem gibt es unter:
www.heinzelmaennchen-franchise.de/betreuungsdienst-gruenden

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Heinzelmännchen Franchise GmbH
Herr Aleksandar Zeba
Uferstraße 5
42799 Leichlingen
Deutschland

fon ..: 017641133647
web ..: https://www.heinzelmaennchen-franchise.de/betreuungsdienst-gruenden
email : aleksander.zeba@h-franchise.de

Die Heinzelmännchen Franchise GmbH mit Sitz in Leverkusen begleitet Gründer beim Aufbau anerkannter Betreuungsdienste nach § 45a SGB XI, ohne Pflegeausbildung, mit persönlicher Betreuung und einem der günstigsten Einstiege im Markt. Aktive Standorte bestehen in sieben Städten im gesamten DACH-Raum.

www.heinzelmaennchen-franchise.de

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