EmpCo-Richtlinie: Warum Unternehmen ihre Website vor dem 27. September 2026 überprüfen sollten

Ab 27. September 2026 verbietet die EU-Richtlinie 2024/825 („EmpCo“) pauschale Umweltwerbung wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ ohne Nachweis “ betroffen sind Unternehmen jeder Größe.

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Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für Umweltwerbung:

Die EU-Richtlinie 2024/825 („EmpCo“) untersagt pauschale Begriffe wie

„klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „öko“ ohne belegbaren Nachweis “ auf

Websites, in Shops, auf Verpackungen und in Social Media. Viele Unternehmen

haben ihre Werbetexte noch nicht angepasst.

Pressetext

Berlin, 12.07.2026. Zum 27. September 2026 ändert sich das Werberecht

für Umweltaussagen grundlegend: Ab diesem Tag sind die Vorgaben der

EU-Richtlinie 2024/825 “ bekannt als EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers

for the Green Transition“) “ in Deutschland auf die gesamte Werbepraxis

anzuwenden. Deutschland hat die Richtlinie mit dem Dritten Gesetz zur Änderung

des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt, verkündet im

Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 43).

Was sich konkret ändert

Kern der Neuregelung sind sogenannte Per-se-Verbote: Bestimmte Werbeaussagen

gelten künftig ohne Einzelfallabwägung als unlauter. Dazu zählen insbesondere:

-Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis: Begriffe wie „umweltfreundlich“,

„öko“, „grün“, „naturfreundlich“ oder „energieeffizient“ dürfen nur noch

verwendet werden, wenn die beworbene hervorragende Umweltleistung belegt ist

und der Beleg für Verbraucher erkennbar ist.

-Werbung mit Klimaneutralität durch Kompensation: Aussagen wie

„klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“, die sich auf die

Kompensation von Treibhausgasemissionen stützen, sind in der Werbung

gegenüber Verbrauchern künftig unzulässig.

-Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes System: Eigene Umwelt- oder

Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch gezeigt werden, wenn sie auf einem

Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlicher Stelle festgelegt wurden.

-Zukunftsversprechen ohne Plan: Aussagen wie „klimaneutral bis 2030“

erfordern künftig unter anderem einen detaillierten und realistischen

Umsetzungsplan mit überprüfbaren Zielen und unabhängiger Überwachung.

Die Rechtsprechung ist bereits vorausgegangen

Bereits im Juni 2024 hat der Bundesgerichtshof im sogenannten

„klimaneutral“-Urteil (Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23) entschieden, dass

die Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ irreführend sein kann, wenn nicht

bereits in der Werbung selbst erläutert wird, dass die Klimaneutralität nur

durch Kompensationsmaßnahmen erreicht wird. Die EmpCo-Richtlinie geht über

diese Rechtsprechung hinaus und verbietet kompensationsgestützte

Klimaneutralitätswerbung gegenüber Verbrauchern generell.

Wer betroffen ist

Die neuen Regeln gelten für Werbung gegenüber Verbrauchern in der EU „

unabhängig von der Unternehmensgröße. Betroffen sind damit auch kleine und

mittlere Unternehmen: von der Website über den Online-Shop und

Produktverpackungen bis zu Newslettern und Social-Media-Beiträgen. Bei

Verstößen kommen nach dem UWG insbesondere Abmahnungen, Unterlassungs- und

Schadensersatzansprüche in Betracht, etwa durch Mitbewerber oder

klagebefugte Verbände. Bußgelder nach § 19 UWG sind in besonderen, EU-weit

koordinierten Verfahren möglich und können dort als gesetzliches Höchstmaß bis

zu 4 % des Jahresumsatzes erreichen.

Was Unternehmen jetzt tun können

Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Welche umweltbezogenen Aussagen

finden sich aktuell auf der eigenen Website, im Shop und in

Marketingmaterialien? Aussagen, die sich nicht belegen lassen, sollten bis zum

Stichtag überarbeitet oder entfernt werden. Für die rechtliche Bewertung des

Einzelfalls empfiehlt sich die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen

Rechtsanwalt.

Einen kostenlosen automatisierten Erst-Check der eigenen Website bietet

Empcora unter https://empcora.de an: Die Software durchsucht Websites auf

mehr als 40 umweltbezogene Begriffe und Formulierungen, die unter die neuen

Regelungen fallen können, und zeigt die Fundstellen im Kontext. Die Prüfung

ist eine technische Analyse und ersetzt keine Rechtsberatung.

Über Empcora

Empcora (https://empcora.de) ist eine Software zur automatisierten Prüfung

von Websites auf umweltbezogene Werbeaussagen im Hinblick auf die

EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und das UWG. Unternehmen, Agenturen und

E-Commerce-Anbieter erhalten einen Bericht mit Fundstellen, Einordnung und

Rechtsgrundlagen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Marcel Schlüter IT-Services
Marcel Schlüter
Kollwitzstraße 76
10435 Berlin
Deutschland

fon ..: 015154653906
web ..: https://empcora.de
email : kontakt@empcora.de

Empcora ist eine Software zur automatisierten Prüfung von Websites auf umweltbezogene Werbeaussagen. Das Werkzeug durchsucht Webseiten, Online-Shops und dort verlinkte Dokumente nach Begriffen und Formulierungen, die unter die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fallen können, und erstellt einen Bericht mit Fundstellen, Einordnung und den zugehörigen Rechtsgrundlagen. Der Basis-Check ist kostenlos; für Unternehmen, Agenturen und E-Commerce-Anbieter stehen erweiterte Prüfungen sowie ein laufendes Monitoring zur Verfügung. Die Prüfung ist eine technische Analyse und ersetzt keine Rechtsberatung. Empcora wird von Marcel Schlüter IT-Services in Berlin entwickelt und betrieben.

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