Die Übergabe deutet auf eine Verschiebung des gerichtlichen und medialen Fokus hin: weg von der Verhältnismäßigkeit der Einzelhaft, hin zur Frage einer mutmaßlichen organisatorischen Befehlsstruktur.
SEOUL “ Das Zentrale Bezirksgericht Seoul hat das Verfahren gegen Vorsitzender Lee Man-hee wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Parteiengesetz von einer Einzelrichterkammer an eine dreiköpfige Kollegialkammer übergeben – ein verfahrensrechtlicher Schritt, der sowohl die Prozessstrategie als auch die mediale Berichterstattung in den kommenden Wochen prägen dürfte.
Die Neuzuweisung vom 10. August verlagert das Verfahren von der Strafkammer 1 (Einzelrichter) an die Strafkollegialkammer 27. Laut Gerichtsunterlagen begründet sich der Schritt damit, dass das Verfahren gegen Lee und zusätzliche Anklagen gegen aktuelle und ehemalige Funktionäre seiner Organisation – die auf denselben Vorwürfen einer koordinierten, groß angelegten Anmeldung von Mitgliedern beruhen – eine einheitliche Verhandlung erfordern. Die Strafkollegialkammer 27 wird am 21. August die erste Anhörung zur Vorbereitung der Hauptverhandlung abhalten.
Verfahrensrechtliche Zusammenlegung, kein Urteil
Rechtsbeobachter weisen darauf hin, dass die Neuzuweisung ein administrativer Schritt zur effizienten gemeinsamen Verhandlung zusammenhängender Anklagen ist und keine gerichtliche Feststellung zu Schuld, Unschuld oder dem Bestehen einer koordinierten Absprache darstellt. Dennoch dürfte sich die mediale Darstellung des Falls dadurch verschieben. Die bisherige Berichterstattung konzentrierte sich stark auf die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft für einen 95-jährigen Angeklagten, der zugleich an der Spitze der Organisation steht. Da das Verfahren nun gemeinsam mit Mitangeklagten verhandelt wird, die in früherer Berichterstattung als Funktionäre innerhalb der Führungsstruktur der Organisation beschrieben wurden, dürfte sich das mediale Interesse zunehmend auf die Frage richten, ob die Staatsanwaltschaft eine durchgehende Anweisungskette von Lee über leitende Funktionäre bis zur Umsetzung auf unterer Ebene nachweisen kann.
Differenzierung der Verantwortungsebenen
Beobachter des Verfahrens erwarten, dass künftige Berichterstattung und Prozessführung schärfer zwischen folgenden Ebenen unterscheiden müssen: Äußerungen, die Lee selbst zugeschrieben werden; Auslegung oder Anweisungen durch leitende Funktionäre; Umsetzung auf lokaler Ebene; sowie das individuelle Handeln einzelner Mitglieder bei der Anmeldung als Parteimitglieder. Welche dieser Elemente durch Dokumente belegt sind und welche auf Zeugenaussagen beruhen, dürfte im weiteren Verfahrensverlauf zu einem zentralen Streitpunkt werden. Beobachter warnen zudem davor, die gemeinsame Verhandlung mit einem bereits erbrachten Nachweis organisierten Fehlverhaltens gleichzusetzen: Die Zusammenlegung ist eine verfahrensökonomische Entscheidung, keine Bestätigung einer nachgewiesenen Befehlsstruktur.
Kautionsantrag anhängig
Die Verteidigung von Lee hat am 4. August einen Kautionsantrag gestellt; eine Entscheidung lag zum Zeitpunkt dieses Berichts noch nicht vor. Die Argumentation zur Kaution konzentriert sich auf das hohe Alter des Angeklagten, seinen aktuellen Gesundheitszustand, die Fluchtgefahr, den Umfang bereits gesicherter Beweise sowie mögliche Alternativen zur fortgesetzten Untersuchungshaft, darunter elektronische Überwachung, Aufenthaltsbeschränkungen und Kontaktverbote.
Lee war bereits im Verfahren von 2020 gegen Kaution freigelassen worden; das Gericht verwies damals auf sein hohes Alter, seinen sich verschlechternden Gesundheitszustand und ein gesunkenes Risiko der Beweismittelvernichtung und setzte die Freilassung unter Auflagen wie einer elektronischen Fußfessel, Aufenthaltsbeschränkungen und einer Kaution fest.
Rechtsbeobachter weisen jedoch darauf hin, dass das aktuelle Verfahren andere Vorwürfe und eine andere Beweislage betrifft und der Präzedenzfall von 2020 nicht unmittelbar als Hinweis auf den Ausgang des laufenden Kautionsantrags gewertet werden sollte.
Internationale Berichterstattung unverändert
Die bis zum 8. August ausgewertete internationale Berichterstattung konzentriert sich weiterhin überwiegend auf die Untersuchungshaft eines 95-jährigen religiösen Führers und wird vor allem unter dem Blickwinkel der Religionsfreiheit und der Verhältnismäßigkeit dargestellt; auch Medien im Raum Chicago griffen entsprechende Fragen weiterhin auf. Eine neue offizielle Stellungnahme eines bedeutenden internationalen Mediums oder einer internationalen Organisation wurde seit der vorherigen Prüfung nicht festgestellt.
Ausblick vor dem 21. August
Mit der ersten Anhörung der zusammengelegten Kammer am 21. August dürfte sich die Aufmerksamkeit auf zwei parallele Fragen richten: ob die fortgesetzte Untersuchungshaft weiterhin verhältnismäßig ist, und ob die Staatsanwaltschaft eine organisatorische Anweisungskette von Lee über leitende Funktionäre bis zu den einfachen Mitgliedern nachweisen kann. Die Verteidigung bereitet den Angaben zufolge gesonderte Unterlagen zur Beweisstruktur je Anklagepunkt, zur Rolle einzelner Angeklagter, zur Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Beweisen sowie zur Kautionsargumentation vor.
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