Die verbandsinterne Aufarbeitung des Pankower Korruptionsskandals wurde nicht in Angriff genommen. Nun aber ein Schreiben von Jeannette Schulze zum Fahnenmast: Peinlicher juristischer Dilettantismus.
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Schreiben der Frau Jeannette Schulze (Vorsitzende des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow) zum Thema „Fahnenmast“.
Ein „einzigartiges Zeugnis juristischer Brillanz“.
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In Pankower Kleingärten finden sich zahlreich Fahnenmaste. Wir haben einige Gartenfreunde angesprochen, die uns versicherten, dass dafür keine Baugenehmigung beantragt wurde. Seit Jahrzehnten war dies kein Stein des Anstoßes. Nunmehr hat Frau Schulze vom Bezirksverband Pankow (auf Veranlassung der Vorsitzenden des KGV Gartenvörde) im März 2026 ein Verbotsschreiben erstellt, das in Pankow die Runde macht.
Das Thema ist in aller Munde. Leider tritt manch Anderes in den Hintergrund.
Natürlich kann ein „Fahnenmast“, jedenfalls sofern bestimmte Tatbestandmerkmale erfüllt sind, eine bauliche Anlage sein, wobei die Begriffe „bauliche Anlage“ und „genehmigungspflichtige bauliche Anlage“ nicht identisch sind (vgl. § 61 Abs.1 Nr.5 Buchstabe b -letzter Halbsatz- BauO Bln). Zwar bestünde evtl. die Möglichkeit ein Verbot zu verankern, etwa in der Baulichkeitenordnung auf der Vereins- bzw. BV-Verbandsebene. Dies ist jedoch gegenwärtig in Pankow nicht der Fall ! Frau Schulze beschreitet nun „neue Wege“; sie stützt ihr Verbotsschreiben auf 2 aberwitzige Argumente:
Zum einen verweist sie auf allg. Regelungen zur kleingärtnerischen Nutzung. Diese münden jedoch in der Drittelregelung und in der 10-Prozent-Regelung (als Teil des Drittels). Zwei Drittel sind jeweils nicht so eng reglementiert, eröffnen durchaus gewisse Freiräume (gem. Art. II GG), soweit dadurch Dritte nicht ungebührlich beeinträchtigt werden. Wer möchte, der kann gerne auch eine Modelleisenbahn oder Anderes aufstellen, solange darunter der Gemüseanbau etc. nicht leidet. Da muß Frau Schulze wohl noch Einiges erläutern.
Vollends haarsträubend ist jedoch folgendes Schulze-Argument: Da in der Baulichkeitenordnung des BV „Fahnenmast“ als genehmigungspflichtig nicht aufgelistet ist, daher sei ein „Fahnenmast“ nicht zulässig, so die Schlußfolgerung der Frau Schulze. Donnerwetter. Eine einzigartige intellektuelle Umkehrschluß-Leistung. Kommentar überflüssig. Kleingärtner und Kleingärtnerinnen verdienen bitte etwas mehr Respekt !
Müssen jetzt etliche Pankower Kleingärtner/innen ihre Maste (Fahnenmaste und andere Maste und Wäsche-Stangen) absägen ?
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