ARAG Experte Jan Kemperdiek über das richtige Schuhwerk im Auto

Welche Schuhe am Steuer heikel werden

ARAG Experte Jan Kemperdiek über das richtige Schuhwerk im Auto

Wer im Sommer spontan barfuß ins Auto steigt, mit Flip-Flops unterwegs ist oder sich mit High Heels hinters Lenkrad setzt, sollte wissen: Eine ausdrückliche Vorschrift zum Schuhwerk gibt es für Autofahrer in Deutschland zwar nicht. Dennoch kann ungeeignetes Schuhwerk schnell zum Sicherheitsrisiko werden und nach einem Unfall sogar rechtliche und versicherungstechnische Folgen haben. ARAG Experte Jan Kemperdiek erklärt, worauf Autofahrer achten sollten und welche Schuhe hinter dem Steuer sinnvoll sind.

Ist Barfußfahren eigentlich verboten?
Jan Kemperdiek: Viele Autofahrer gehen davon aus, dass Barfußfahren grundsätzlich untersagt ist. Tatsächlich existiert jedoch kein Gesetz, das Autofahrern feste Schuhe vorschreibt. Rein rechtlich dürfen Erwachsene also auch barfuß, mit Sandalen, hochhackigen Schuhen oder Flip-Flops Auto fahren. Anders sieht es natürlich bei Berufskraftfahrern aus. Für sie gelten Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, die geeignetes Schuhwerk verlangen können. Aber der Einzelfall kann anders aussehen. Solange keine Dritten geschädigt oder gefährdet werden, kann es sogar erlaubt sein, dass auch ein Lkw-Fahrer in Sandalen am Lenkrad sitzt (Oberlandesgericht (OLG) Celle, Az.: 322 Ss 46/07).

Warum können Flip-Flops und Co. zum Risiko werden?
Jan Kemperdiek: Auch wenn es erlaubt ist: Sicher ist das Barfußfahren oder das Fahren mit lockeren Schuhen nicht immer. Gerade Badelatschen, Sandalen ohne Fersenriemen oder Schuhe mit sehr hohen Absätzen können leicht verrutschen oder sich unter den Pedalen verklemmen. Dadurch verlängert sich im Ernstfall die Reaktionszeit mit möglicherweise schweren Folgen. Barfuß fehlt zudem häufig das nötige Gefühl für einen gleichmäßigen Druck auf Bremse oder Kupplung. Besonders bei längeren Fahrten oder plötzlichen Bremsmanövern kann das problematisch werden. Kommt es wegen ungeeigneten Schuhwerks zu einem Unfall, kann dies als Mitursache gewertet werden. Dann drohen unter Umständen rechtliche Konsequenzen.

Wann kann ein Bußgeld drohen?
Jan Kemperdiek: Allein wegen falscher Schuhe wird normalerweise kein Bußgeld verhängt. Entscheidend ist vielmehr, ob dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde. Wer beispielsweise einen Unfall verursacht oder das Fahrzeug nicht sicher beherrschen kann, weil er mit sommerlichem Schuhwerk vom Pedal abrutscht, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen. Rechtsgrundlage dafür ist die Straßenverkehrsordnung. Danach müssen Fahrer ihr Fahrzeug jederzeit sicher führen können. Ist das offensichtlich nicht gewährleistet, kann dies Folgen haben.

Welche Folgen sind das?
Jan Kemperdiek: Besonders relevant wird ungeeignetes Schuhwerk nach einem Unfall. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert Schäden gegenüber Dritten zwar grundsätzlich zunächst unabhängig davon, welche Schuhe der Fahrer getragen hat. Allerdings kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit unter Umständen Regressforderungen stellen. Auch bei der Vollkaskoversicherung kann falsches Schuhwerk problematisch werden. Kann die Versicherung nachweisen, dass der Unfall durch ungeeignete Schuhe mitverursacht wurde, darf sie ihre Leistungen gegebenenfalls kürzen (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss OWi 577/06). Entscheidend ist dabei immer der konkrete Einzelfall. In einem anderen Fall haben Richter einem Motorradfahrer nach einem Unfall den vollen Schadensersatz zugesprochen, obwohl dieser beim Fahren nur Gartenclogs trug (OLG Brandenburg, Az.: 12 U 107/23).

Welches Schuhwerk ist denn beim Autofahren ratsam?
Jan Kemperdiek: Aus Sicherheitsgründen empfehle ich festes, gut sitzendes Schuhwerk mit rutschfester Sohle. Geeignet sind beispielsweise leichte Sneaker oder flache, geschlossene Schuhe, die ausreichend Halt bieten und ein gutes Pedalgefühl ermöglichen. Wer im Sommer luftig unterwegs sein möchte, kann extra für die Fahrt einfach ein Paar leichte feste Schuhe im Auto bereithalten. Das erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern vermeidet auch Diskussionen mit Polizei oder Versicherung nach einem Unfall.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
62558fa3b336bbb660ad68f6bba0d750de16b8b4
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
62558fa3b336bbb660ad68f6bba0d750de16b8b4
http://www.ARAG.de

Von PRGateway